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Aufnahmekriterien

Um die staatlich geförderten Zimmer gerecht und an möglichst viele Studenten zu vergeben, haben wir einige Kriterien für die Zimmervergabe festgelegt.

Wir nehmen auf:

  • Studenten der Regensburger Hochschulen
  • Studenten im Erststudium
  • Studenten, deren Heimatwohnort außerhalb des Einzugsbereichs der öffentlichen Verkehrsbetriebe Regensburgs liegt
  • Studenten, deren Einkommen geringer ist, als der im BAföG festgelegte Bedarf für Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen

Die Wohndauer haben wir  auf die BAföG-Förderungshöchstdauer begrenzt.

Wir verlängern die Wohndauer für

  • Studenten, die im Ausland studieren
  • pflegebedürftige oder schwerbehinderte (ab 50 %) oder chronisch kranke Studenten
  • Tutoren

Liegen mehr berücksichtigungsfähige Bewerbungen vor als Zimmer zur Verfügung stehen, bevorzugen wir Studienanfänger, Studenten mit Kind und Hochschulortwechsler.
Zusätzlich bewerten wir die Entfernung des Heimatwohnortes sowie sonstige soziale Kriterien mit Punkten. Bei gleicher Punktezahl ist das Eingangsdatum des Antrages entscheidend. Bitte geben Sie besondere Gründe, die für eine Aufnahme in einer Wohnanlage sprechen auf einem Beiblatt an.

Wir behalten uns bei der Vergabe der Zimmer eine Auswahl der Bewerber/innen aus Gründen des Einzelfalls vor, um die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse sicherzustellen.

Die Zimmer vergeben wir nur auf schriftlichen Antrag. Diesen können Sie unter folgender Anschrift

Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
Abteilung Studentisches Wohnen
Albertus-Magnus-Straße 4
93053 Regensburg

anfordern, bzw. im Infokasten vor dem Zimmer 2.34 (2. Stock) im Studentenhaus der Universität tagsüber abholen, bzw. im Bereich Formulare ausdrucken. Ansonsten sind wir Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr für Sie da oder unter der Tel.-Nr.: (0941) 943-2224, 943-2226 bzw. 943-1705 oder per Fax (0941) 943-2543 erreichbar.

Für das Wintersemester muss der Antrag bis spätestens 15. Juli und für das Sommersemester bis spätestens 1. Februar beim Studentenwerk vorliegen. Ausgenommen von diesen Fristen sind Studienbewerber, die durch die zentrale Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) so spät zugeteilt werden, dass sie die Fristen nicht einhalten können (Kopie der ZVS-Zuteilung erforderlich).

Die Mietpreise enthalten Vorauszahlungen für die Betriebskosten (z.B. Strom, Wasser, Heizung, Müllbeseitigung etc.). Die tatsächlich aufgelaufenen Betriebskosten werden jährlich abgerechnet.