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Aufhebungsvertrag

 
Grundsätzlich sind die Kündigungsfristen zu beachten. In besonders begründeten oder sozialen Härtefällen kann der Mietvertrag auf Antrag des Mieters durch einen gebührenpflichtigen Aufhebungsvertrag vorzeitig aufgehoben werden (Einzelfallprüfung). Er dient nicht zur Umgehung der vertraglichen Kündigungsfristen. Das Studentenwerk behält sich vor ggf. einen Nachmieter zu verlangen, der die Aufnahmekriterien erfüllen muss.
 
 
Auto
Siehe Stellplatz
 
 
Auszug
 
 
Balkone
Siehe Grillen

Bankverbindung
Bitte bei Überweisungen im Verwendungszweck unbedingt Ihre Personennummer angeben. Sie finden diese in der Mitte auf Seite 1 des Mietvertrags.

Überweisungen aus dem Inland:
Sparkasse Regensburg
Bankleitzahl 750 500 00
Kontonummer 710 010 950

Überweisungen aus dem Ausland:
Sparkasse Regensburg
IBAN: DE35 7505 0000 0710 0109 50
SWIFT-BIC: BYLADEM1RBG

 
Bettwäsche, Bettdecke, Kopfkissen
Bitte selbst mitbringen; auf Wunsch händigt Ihnen Ihr Hausmeister auch Bettwäsche, Kopfkissen und Bettdecke aus.
Deggendorf (DEG): Bitte ggf. bei Bedarf bei der Verwaltung nachfragen.
 
 
Betriebskosten
Die Mietpreise enthalten Vorauszahlungen für die Betriebskosten (vgl. Anlage 1 Mietvertrag z.B. Strom, Wasser, Heizung, Müllbeseitigung etc.). Die tatsächlich aufgelaufenen Betriebskosten werden jährlich abgerechnet.
 
 
Checkliste
Bitte überprüfen Sie Ihr Zimmer nach Einzug mit Hilfe der Ihnen vom Hausmeister /(DEG: Hausverwaltung) ausgehändigten Checkliste auf mögliche Schäden. Nicht erfasste Schäden teilen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug dem Hausmeister/(DEG: Hausverwaltung) mit. Bitte bewahren Sie die Checkliste für die Zimmerrückgabe bis Mietende auf. Sie kann auf Wunsch als Durchschreibeexemplar verwendet werden und verbleibt als Nachweis nach dem Auszug bei Ihren Unterlagen.
 
 
Doublette
Darunter verstehen wir eine 2er-WG aus je zwei separat zugänglichen Einzelzimmer und einer gemeinschaftlich nutzbarer Küche, Bad und WC. Gibt es nicht in Deggendorf.
 
 
Einzug
 
 
Fahrrad
In allen Wohnanlagen gibt es Abstellmöglichkeiten (Fahrradkeller, -käfige oder überdachte Flächen) für Fahrräder. Für höherwertige Fahrräder kann der Abschluss einer Versicherung im Einzelfall sinnvoll sein. Das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus, Flur oder auf Balkonen ist nicht zulässig.
 
 
Flure
Hausflure und Treppenhäuser sind Flucht- und Rettungswege und daher im Sinne aller Mieter stets von Inventar freizuhalten.
 
Feueralarm
In der Anlage 3 des Mietvertrags finden Sie ausführliche Verhaltensweisen bei einem Feueralarm.
 
 
GEZ (Gebühreneinzugszentrale)
Private TV- und Radiogeräte sind grundsätzlich bei der GEZ meldepflichtig. Eine Befreiung von der Gebührenpflicht ist individuell bei der GEZ zu beantragen.
 
 
Grillen
In größeren Wohnanlagen gibt es z.T. einen zentralen Grillplatz. Das Grillen sowie Partyfackeln auf Balkonen sind ausnahmslos verboten.
 
 
Hausmeister
Für jede Wohnanlage gibt es einen festen Hausmeister. (siehe Beschreibung Wohnanlagen).
 
 
Haussprecher / Heimsprecher
Haussprecher werden von den Bewohnern gewählt. Sie bilden zusammen mit den Tutoren den sogenannten Heimrat, das Organ der Studentischen Heimselbstverwaltung. Die Haussprecher sind ferner „Sprachrohr“ in Mieterangelegenheiten gegenüber dem Studentenwerk als Vermieter.
 
 
Immatrikulationsbescheinigung (IB)
Bitte legen Sie uns unter Angabe der Zimmernummer und Personennummer (vgl. Mietvertrag Seite 1 ) für das Wintersemester bis spätestens 15.11. und für das Sommersemester bis spätestens 15.05. Ihre IB vor (vgl. § 9 Mietvertrag).
 
 
Internet
Jedes Zimmer verfügt über eine Direktverbindung (Internetanschluß) zum Rechen-zentrum der jeweiligen Hochschule. Informationen über die Freischaltung, sowie Installationshinweise etc. finden Sie hier.
 
 
Kaution (vgl. § 8 Mietvertrag)
Vor Einzug ist eine unverzinsliche (vgl. BGB) Kaution zu bezahlen. Diese wird ca. 6 Wochen nach Erstellung der Mietendabrechnung (Kautionsabrechnung) zurücküberwiesen (nicht zu verwechseln mit dem Rückgabetag des Zimmers oder dem Vertragsende).
 
 
Küchen / Teeküchen
Für die Sauberkeit der Teeküchen ist vorrangig und in erster Linie die Küchengemeinschaft selbst verantwortlich. Das Reinigungspersonal beseitigt nur „leichte, normale“ Verschmutzungen; die Arbeitsflächen werden nur gereinigt, sofern diese frei zugänglich sind, d. h. nicht mit Geschirransammlungen verstellt sind. Es ist selbstverständlich, daß die Küchengemeinschaft dafür Sorge trägt, daß der Restmüll regelmäßig in kurzen Zeitabständen über die Restmülltonne entsorgt wird. Kühlschränke und Backröhren sind regelmäßig von den Bewohnern zu säubern. Bei verwahrlosten Küchen, die auch nach Aufforderung des Hausmeisters nicht aufgeräumt werden, trägt die Kosten einer Grundreinigung allein die Küchengemeinschaft. In Deggendorf gibt es keine gemeinschaftlich genutzten Küchen.
 
 
Kühlschrank
Jede Küche ist mit einem Kühlschrank ausgestattet. (siehe Küchen)
 
 
Kündigung
Der FH-Mieter kann nur zum 1.3. oder 1.9. bzw. der Uni-Mieter zum 1.4. oder 1.10. schriftlich mit einer Frist von 2 Monaten kündigen (vgl. § 5 MV). Einen Vordruck gibt es im Formularcenter.
 
 
Meldebescheinigung
Bitte vergessen Sie nicht Ihre Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und lassen Sie uns die Durchschrift oder eine Kopie des Meldeformulars spätestens zwei Wochen nach Einzug zukommen (vgl. § 18 Mietvertrag).
 
 
Miete
Die Miete (Grundmiete) liegt aufgrund der öffentlichen Förderung meist unter dem Marktniveau. Die Kalkulation der Miete ist derzeit u.a. an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex gekoppelt.
 
 
Möblierung
Alle Zimmer sind möbliert (Bett, Schrank, Schreibtisch, Stuhl, Regal, Rollcontainer). Wegen der längeren Lebensdauer des Mobiliars ist das Umstellen des Schranks und des Bett ausdrücklich nicht erwünscht. Die Möbel sind nicht witterungsbeständig. Auch im Interesse Ihrer Nachmieter bitten wir dringend, diese nicht ins Freie zu stellen. Witterungsbedingte und auch sonstige Schäden müssen wir Ihnen in Rechnung stellen ( vgl. Kaution).
 
 
Müll (Restmüll)
Auf jedem Gelände der Wohnanlage befinden sich Restmüllbehälter. Wertstoffe (Papier, Glas, Kunststoffe etc.) gehören NICHT in die Restmüllbehälter, da ansonsten die Entsorgung der Behälter verweigert wird. Bitte nutzen Sie ggf. die vorhandenen Papiertonnen auf dem Wohnheimgelände und Werststoffbehälter auf oder in der Nähe der Wohnanlage. Bitte trennen sie unbedingt sortenrein! Bitte nutzen Sie die Entsorgungsmöglichkeiten nicht nur in Ihrem und Ihrer Mitbewohner Interesse, sondern auch im Interesse unserer Umwelt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Hausmeister oder die studentische Selbstverwaltung.
 
 
Nachmieter
Wird der Antrag auf vorzeitige Aufhebung des Mietvertrags im Einzelfall genehmigt, kann es sein, dass die Stellung eines Nachmieters verlangt wird, der die Aufnahmekriterien erfüllen muss. Ein Anspruch zur vorzeitigen Vertragsaufhebung besteht nicht (siehe auch Kündigung und Aufhebungsvertrag).

Rauchen
Seit 01.01.2008 gilt in Bayern das Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG); gem. Art. 2 Ziff 5 ist dies explizit auch in Studentenwohnheimen anzuwenden.
D.h. im Sinne des Nichtraucherschutzes ist das Rauchen in allen Gemeinschaftsbereichen (Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsraum, TV-Raum und gemeinschaftlich genutzten Küchen ausnahmslos verboten!!
Selbstverständlich darf weiterhin jeder Raucher in seinem eigenen Zimmer rauchen.
 
 
 

Reparaturbuch
Stellen Sie einmal Mängel oder auch Schäden fest, so tragen Sie diese bitte in das in der Wohnanlage aufliegende Reparaturbuch ein. Ihr Hausmeister wird sich unverzüglich darum kümmern.
DEG: Bitte die Serviceaufträge, die Sie an den Memoboards in den Etagen finden, ausfüllen und der Hausverwaltung zuleiten.
 
 
 
 
Sonstige Wohnheime
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz ist zahlenmäßig der größte Anbieter an mit öffentlichen Mitteln errichteten Zimmer. Daneben gibt es auch andere Träger, wie z.B. kirchliche Einrichtungen oder private Träger, die öffentlichen Wohnraum anbieten.
Eine Übersicht der wichtigsten Anbieter finden Sie hier:
Sonstige Wohnheime Regensburg
 
 
 
Stellplatz
In einigen Wohnanlagen können KfZ-Stellplätze teils im Freien teils in Tiefgaragen angemietet werden.
(siehe Beschreibung Wohnanlagen)
 
Studentische Heimselbstverwaltung

 
Telefon
In jedem Zimmer gibt es eine Telefonanschlußmöglichkeit. Die Freischaltung können Sie bei der Telekom im örtlichen T-Punkt beantragen. Ausgenommen sind die Wohnanlagen Goldener Turm und Bachgasse; diese Zimmer sind bereits mit einem Telefon ausgestattet. Hier werden die Einheiten von uns monatlich abgerechnet; preselect ist hier nicht möglich. Sofern die Anschlussdose nummeriert ist, geben Sie die vierstellige Zahl an. Übrigens die letzten drei Ziffern der Dosen-Nr. stimmen mit der Zimmer-Nr. überein. Die Telekom benötigt jedoch die vierstellige Zahl, als 0 + Zimmer-Nr. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Ihren Hausmeister wenden.
  
Treppenhaus
Siehe Flure
 
 
Tutoren
Die von den Mietern der Wohnanlage gewählten Tutoren sorgen für ein gedeihliches Gemeinschaftsleben, in dem sie z. B. Ausflüge, Video- oder Barabende organisieren. Ferner sind sie Ansprechpartner in ökologischen Angelegenheiten wie z. B. sach-gerechter Wertstofftrennung oder Energieeinsparung. (siehe Studentische Selbstverwaltung)
 
 
TV / Fernsehanschluß
Jedes Zimmer ist mit einem TV-Anschluß ausgestattet. Je nach Wohnanlage können unterschiedlich viele Programme (Sat- oder Kabelanschluß) empfangen werden. Private TV-Geräte und Radio sind grundsätzlich bei der GEZ anzumelden; die GEZ-Gebühr ist in der Miete nicht enthalten.
 
 
Untervermietung
Bitte achten Sie darauf, dass eine Untervermietung nur während eines studien-bedingten Auslandsaufenthaltes bzw. Praktikums (schriftlicher Nachweis erforderlich!) für maximal ein Semester zulässig ist. Der Hauptmieter muss eine Untervermietung rechtzeitig, vorher schriftlich beim Studentenwerk anzeigen. Insoweit weisen wir Sie ausdrücklich auf Ihre in § 10 des Mietvertrags geregelte schriftliche Mitteilungspflicht hin. Sie ersparen damit sich und uns unnötigen Ärger. Ein Anspruch auf Untervermietung besteht nicht.
 
 
Versicherung (Hausrat / private Haftpflicht PHV)
Für Schäden, die am Eigentum (Hausrat) des Mieters entstehen z.B. durch einen Wasserrohrbruch haftet vorrangig die Hausratversicherung des Mieters. Es ist daher empfehlenswert eine Hausratversicherung abzuschließen, sofern z.B. kein Versicherungsschutz über die Police der Eltern besteht. Höherwertige Fahrräder können gegen eine Zusatzprämie mitversichert werden.
 
Für sog. Mietsachschäden, d.h. Schäden die der Mieter am gemieteten Zimmer verursacht (z.B. Sprung im Waschbecken, Auswechseln des Türschlosses, Beschädigung des Fensters oder der Balkontüre etc.) für die der Vermieter den Mieter in Haftung nimmt (z.B. über die Kaution) empfiehlt sich dringend der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
 
 
Waschen / Trocknen
In jeder Wohnanlage gibt es Waschmaschinen und Trockner, die von einer Fremdfirma betrieben werden und gegen Entgelt genützt werden können.
 
 
Wertstoffe (Papier, Glas, Kunststoffe, etc.)
Siehe Müll
 
 
Wohnberechtigung
 
 
Zimmerübernahme
Gegen Vorlage der Quittung zur Einzahlung der Kaution erhalten Sie beim Hausmeister die Schlüssel für Ihr Zimmer sowie eine Kopie der Checkliste.
 
Der Vormieter hat bis zu Ihrem Vertragsbeginn die Miete bezahlt und kann sein Zimmer bis zum letzten Werktag vor Vertragsablauf nutzen. Einige Mieter machen davon Gebrauch. Das bedeutet für das Studentenwerk und für Sie als Folgemieter, dass ggf. Reparaturen (neuer Wandanstrich) erst in den ersten beiden Wochen Ihres Mietvertrags durchgeführt werden können.
 
Einige Mieter geben jedoch ihr Zimmer bereits einige Tage vor Vertragsablauf ab. Das bedeutet für das Studentenwerk und Sie als Folgemieter, dass wir etwas „Luft“ für erforderliche Reparaturen haben.
 
Grundsätzlich ist es daher NICHT möglich, dass Sie den Zimmerschlüssel vor Vertragsbeginn erhalten können. Eine Ausgabe der Zimmerschlüssel ist grundsätzlich auch nicht am Wochenende sowie an Feiertagen möglich. Wir bitten hierfür um Verständnis.
 
 
Zimmerrückgabe
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig mit dem Hausmeister einen Termin zur Rückgabe des Zimmers. Vom Hausmeister erhalten Sie ein Infoblatt was Sie bei der Rückgabe beachten müssen. Bei der Abnahme festgestellte Schäden, werden mit der Kaution verrechnet.