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Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen sind eine korrekte Husten- und Nies-Etikette sowie eine sorgfältige Händehygiene die besten Mittel, um sich vor einer möglichen Übertragung zu schützen.

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus auch in Europa und Deutschland fasst das Studentenwerk für die Studierenden in seinem Einzugsgebiet die aktuell wichtigsten Inhalte zusammen und zeigt Handlungsempfehlungen für den Alltag auf.

Hier erfahrt Ihr alles Wichtige zum Umgang mit dem neuartigen Coronavirus und den Maßnahmen des Studentenwerks.

Die Maskenpflicht ist offiziell aufgehoben, aber die Pandemie ist noch nicht ganz vorbei. Deshalb tragen wir weiterhin freiwillig eine FFP2-Maske, um uns selbst und andere zu schützen. Wir freuen uns über eure Unterstützung, indem ihr ebenfalls freiwillig „JA“ zur Maske sagt, z.B. beim nächsten Besuch in der Mensa. 

Ab 04.04.2022 gelten in Bayern neue Coronamaßnahmen, d.h. auch für die Cafeterien und Mensen auf dem Campus.

Wir fassen Euch noch einmal zusammen, was Ihr beim Betreten unserer gastronomischen Einrichtungen zu beachten habt.

Update: FFP2-Maskenpflicht aufgehoben am 24.05.2022:

1. FFP2-Maskenpflicht bis zum Sitzplatz

In den Räumlichkeiten herrscht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Beim Indoor-Verzehr könnt Ihr die FFP2-Maske an Eurem Sitzplatz wieder abnehmen. Auf allen Verkehrswegen gilt eine FFP2-Maskenpflicht, auch wenn Ihr Eure Speisen nur to-go abholt.

2. 1,5 Meter Mindestabstand in Innenbereichen

Bitte achtet auf Eure Mitmenschen und haltet zu Eurem Schutz und zum Schutz anderer einen Mindestabstand von 1,5 m ein.

3. Folgt der vorgegebenen Wegführung

Um unnötige Kontakte zu vermeiden, haltet die vorgegebene Wegführung ein, indem Ihr den Pfeilen und Absperrungen folgt.

4. Keine Barzahlung möglich

An den Kassen zahlt Ihr bequem bargeldlos per EC-, Kreditkarte oder NFC. Aufwerter für den Studentenausweis stehen meist in den Foyers von Mensen und Cafeterien oder im näheren Umfeld bereit.

Die bayerische Staatsregierung setzt die regionale Hotspotregelung für Stadt- und Landkreise mit einer Inzidenz von über 1.000 vorerst aus. Dies bedeutet, dass strengere Maßnahmen zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus nicht automatisch bei einer Überschreitung dieses Schwellenwertes greifen. Konkret für das Studentenwerk bedeutet dies zum Beispiel, dass die gastronomischen Einrichtungen am Campus - die Mensen und Cafeterien - geöffnet bleiben dürfen.

Bitte beachtet weiter die geltenden Hygienemaßnahmen beim Betreten unserer Mensen und Cafeterien.

Aufgrund steigender Inzidenzen in Bayern gelten in Städten und Landkreisen mit Inzidenz über 1.000 verschärfte Corona-Maßnahmen („regionale Hotspotregelung“). Das öffentliche Leben wird weitgehend heruntergefahren. Betroffen davon sind auch die Mensen und Cafeterien des Studentenwerks.

Da die Inzidenz im Landkreis Rottal-Inn sowie im Landkreis Deggendorf den Schwellenwert von 1.000 überschritten hat, gelten ab Montag, den 29. November 2021 folgende Änderungen im Betrieb der Mensen und Cafeterien:

European Campus Rottal-Inn in Pfarrkirchen:

Technische Hochschule Deggendorf:

  • Mensa TH Deggendorf: Update: Da im Landkreis Deggendorf, am 26. November 2021 eine Inzidenz über 1.000 herrscht, bietet diese Einrichtung ab Montag, den 29. November 2021 bis zur Besserung der Infektionslage einen Verzehr ausschließlich zur Mitnahme an. Ein Verzehr - auch die Mitnahme von Speisen - ist nur mit einem 2 G-Nachweis möglich.
  • Cafeteria im Mensagebäude: Update: Da im Landkreis Deggendorf, am 26. November 2021 eine Inzidenz über 1.000 herrscht, bietet diese Einrichtung ab Montag, den 29. November 2021 bis zur Besserung der Infektionslage einen Verzehr ausschließlich zur Mitnahme an. Ein Verzehr - auch die Mitnahme von Speisen - ist nur mit einem 2 G-Nachweis möglich.
  • Die Cafeteria im K-Gebäude muss seit 24. November 2021 bis zur Besserung der Infektionslage schließen.

Sollte in den weiteren Kreisen und Städten mit gastronomischen Einrichtungen des Studentenwerks (Regensburg, Passau, Landshut, Straubing) die Inzidenz über 1.000 steigen, wird auch dort der gastronomische Betrieb eingeschränkt. Bitte informiert Euch auf unserer Website sowie auf Social Media über alle entsprechenden Neuerungen.

Bis dahin gelten in den Mensen und Cafeterien weiterhin die aktuellen Verhaltensweisen (insbesondere FFP2-Maskenpflicht und Eintritt nur mit 2G-Nachweis)

Das Angebot eines Mensa-Lieferdienstes wird ab 18. Oktober 2021 eingestellt. Grund dafür sind die vielen Alternativen, an eine kostengünstige Verpflegung des Studentenwerks am Campus zu gelangen: Mensa-to-go oder Indoor-Verzehr (mit Kontaktregistrierung und 3 G-Nachweis). Der Mensa-Lieferdienst wurde in einer Zeit eingerichtet, in der Studierende aufgrund von Betretungsverboten oder strengen Hygienemaßnahmen nicht an den Campus gelangen sollten. Da dies aktuell nicht mehr der Fall ist, wird der Mensa-Lieferdienst ab 18. Oktober 2021 eingestellt.

Die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen läuft am 30. September 2021 planmäßig aus. Siehe dazu auch die Pressemittelung vom 25.08.2021: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2021/08/250821-Ueberbrueckungsilfen.html.

Eine Antragstellung nach dem 30.09.2021 ist nicht mehr möglich. Studierende, die bis zum 30.09.2021 einen Antrag gestellt haben, können ihn weiterhin bis mindestens Ende Oktober 2021 einsehen. Das Sudentenwerk Niederbayern/Oberpfalz bearbeitet alle bis zum 30.09.2021 eingegangenen Anträge!

Die COVID-19-Pandemie hat uns bisher drei Semester (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021) begleitet. Wir alle hoffen, dass wir uns bald über Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht keine Gedanken mehr machen müssen. 

Aktuell bietet das Amt für Ausbildungsförderung keine persönlichen Sprechzeiten an. Aber auch ohne Parteiverkehr können Sie Ihre Fragen loswerden. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung per Telefon und E-Mail. Hier können Sie Ihren Einzelfall schildern und Ihre Fragen stellen. 

Vielleicht findet Ihr aber auch in unserer aktualisiserten Übersicht "FAQ - keine Nachteile beim BAföG wegen der Corona-Krise" Antworten auf Ihre aktuellen Fragen. 

Das Studium bringt oft viele Veränderungen mit sich – neue Stadt, neue Freunde, neue Wohnung, eine neue Rolle als Studierender und eine neue Art zu Lernen. All das sind schöne Herausforderungen – aber auch ohne Corona fühlt man sich da schnell einmal überfordert.

Das Team der psychologischen Beratung des Studentenwerks hat ein offenes Ohr für Eure kleinen und großen Anliegen und unterstützt Euch fachkundig und vertraulich.

Mehr Informationen zur Psychologischen Beratung und Terminvereinbarung: https://www.stwno.de/de/beratung/psychologische-beratung

Noch bis September kann monatlich unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de ein neuer Antrag auf die Überbrückungshilfe des Bundes gestellt werden.

Da sich die Infektionslage und die Situation für deutsche und ausländische Studierende laufend ändern, möchten darüber informieren, wie man einen Ü-Hilfe-Antrag richtig stellt, um einen Zuschuss von bis zu 500 € pro Monat zu erhalten.

Auf unserer Website findet Ihr dazu aktualisierte FAQ auf Deutsch und Englisch – neu sind zum Beispiel die Fragen 11 und 23 über ein ruhendes Arbeitsverhältnis oder die Angabe von Lebenshaltungskosten für ausländische Studierende.

Bitte lest Euch die FAQ aufmerksam durch, bevor Ihr einen neuen Antrag stellt.

Alle wichtigen Informationen zur Überbrückungshilfe stehen auf dieser Seite:
https://www.stwno.de/de/beratung/geld-im-studium/ueberbrueckungshilfe

Ab dem 26. Mai 2021 öffnet die Kulturförderung ihre Proberäume wieder für maximal zwei Personen. Einzelmusikübende und Duos können ihre Probezeiten ab jetzt online reservieren. Kulturgruppen wenden sich bitte an das Kulturbüro.

Die Links zur Anmeldung und Informationen zu den Proberäumen an den Standorten und zu den Ansprechpartnern in den Kulturbüros findet Ihr hier:

Über das gesamte Sommersemester 2021, also von April bis September, kann monatlich ein neuer Antrag auf die Überbrückungshilfe des Bundes unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de gestellt werden.

Die Verlängerung hat zur Folge, dass die Richtlinien leicht angepasst wurden. Die grundsätzlichen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise haben sich aber nicht verändert. Damit Ihr immer den Überblick behaltet, haben wir die FAQ zur Überbrückungshilfe auf Deutsch und Englisch aktualisiert:

Bitte lest Euch die FAQ aufmerksam durch, bevor Ihr einen neuen Antrag stellt.

Für allgemeine Fragen ist auch die Überbrückungshilfe-Hotline weiter für Euch da:

0800 26 23 003

Alle wichtigen Infos zur Überbrückungshilfe findet Ihr auf unserer Website unter www.stwno.de/ueberbrueckungshilfe

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von April bis Ende September 2021 erneut mit Zuschüssen bis zu 500 Euro im Monat.

Für Anträge ab 1. April gelten leicht angepasste Richtlinien, die öffentlich zugänglich sind. Eingeflossen sind Erfahrungen aus inzwischen mehr als acht Monaten Zusammenarbeit mit den regional zuständigen Studierenden- und Studentenwerken. Informationen zu den Regeln ab April werden in enger Abstimmung mit dem DSW in die verschiedenen weiteren Unterstützungsmaterialien aufgenommen, das heißt in die Erläuterungen in der Antragsmaske, die FAQ des BMBF und des DSW im Internet. Für allgemeine Fragen bleibt auch im Sommersemester die BMBF-Telefon-Hotline erreichbar:

Telefon: 0800 26 23 003

Bitte beachtet vor der erneuten Antragstellung die aktualisierten FAQ vom 01.04.21: Deutsch | Englisch

Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von April bis Ende September 2021 erneut mit Zuschüssen bis zu 500 Euro im Monat. Die Überbrückungshilfe kann ausschließlich online beantragt werden: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Antragsberechtigt für die Zuschüsse sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland wohnen, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert und nicht beurlaubt sind. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung. Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro.

Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz ist bei der Überbrückungshilfe für die Studierenden folgender Hochschulen zuständig:

  • Universität Regensburg
  • Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
  • Hochschule für Katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg
  • Universität Passau
  • Hochschule Landshut
  • Technische Hochschule Deggendorf inklusive European Campus Rottal-Inn in Pfarrkirchen

Studierende des TUM Campus Straubing stellen ihren Online-Antrag bitte beim Studentenwerk München, da der Hauptsitz der Hochschule entscheidend ist.

Hintergrund zur Verlängerung der Überbrückungshilfe

Die bewährten Grundpfeiler bei der Zuschussbeantragung bleiben, insbesondere die seit Wintersemester 2020/2021 geltenden Erleichterungen. Diese betreffen vor allem drei Bereiche:

  1. eine verkürzte Dokumentation der Kontobewegungen,
  2. die Anpassung des aktuellen Nachweises einer pandemiebedingten Notlage eröffnet Studierenden den Zugang zu den Zuschüssen, die aktuell keinen Nebenjob finden können und
  3. die erweiterte Zulassung von Eigenerklärungen, wenn schriftliche Unterlagen in Corona-Zeiten nicht vorgelegt werden können.

Für alle März-Anträge gelten die aktuellen Richtlinien fort. Für Anträge ab 1. April gelten leicht angepasste Richtlinien, die öffentlich zugänglich sind. Eingeflossen sind Erfahrungen aus inzwischen mehr als acht Monaten Zusammenarbeit mit den regional zuständigen Studierenden- und Studentenwerken. Informationen zu den Regeln ab April werden in enger Abstimmung mit dem DSW in die verschiedenen weiteren Unterstützungsmaterialien aufgenommen, das heißt in die Erläuterungen in der Antragsmaske, die FAQ des BMBF und des DSW im Internet. Für allgemeine Fragen bleibt auch im Sommersemester die BMBF-Telefon-Hotline erreichbar:

Telefon: 0800 26 23 003

Weitere Informationen:

Die Kulturförderung des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz zeigt mit einer Videoausstellung die Wahrnehmung der Coronakrise aus studentischer Sicht. 24 Studierende unterschiedlichster Fachrichtungen nahmen an dem Projekt teil und reichten über 50 Fotografien ein.

16 Werke wurden für das Videoprojekt ausgewählt und zu einer digitalen Gesamtschau kuratiert. Untermalt wird das Video von einer Klavierkomposition sowie einem Gedicht – beides studentische Werke, die im Rahmen von United we create entstanden sind:



Das Video dokumentiert eindrucksvoll die Gefühlswelt einer Generation, deren Lebensrealität sich mit der Krise vollständig verändert hat. Es verleiht den jungen Studierenden eine Stimme und lenkt den Blick auf ihre Wahrnehmungen.

Mehr Informationen zu "Lockdown im Fokus":
stwno.de/de/kultur/digitale-ausstellungen/lockdown-im-fokus

Ein früherer Antrag auf Überbrückungshilfe wurde abgelehnt oder Ihr fragt Euch, warum es bei einem Folgeantrag zu Nachforderungen kommt? Beachtet dabei, dass laut BMBF-Richtlinie ein zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang zwischen Pandemie und Notlage bestehen muss.
Ein zeitlicher Zusammenhang liegt in der Regel vor, wenn die dargelegten Gründe für die im Monat der Antragstellung bestehende Notlage aus den beiden Vormonaten oder dem laufenden Monat stammen.

Wenn Eure Notlage weder im Antragsmonat, noch in den zwei Vormonaten entstanden ist, müsst Ihr Anstrengungen nachweisen, dass Ihr versucht habt, die Notlage zu beenden.

Das können sein:

  • Bei der pandemiebedingten Kündigung eines Arbeitsverhältnisses: anschließende Bewerbungsversuche im zeitlichen Zusammenhang (oder andere entsprechende Nachweise)
  • Bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis: Erklärung des Arbeitgebers, dass aufgrund der Pandemie das Beschäftigungsverhältnis ruht und bei Besserung der Lage wieder aufgenommen wird ODER Erklärung des Arbeitgebers, dass das Beschäftigungsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum ruhte (von…bis) mit Nachweis von anschließenden Bewerbungsversuchen
  • Eine Ausführliche Selbsterklärung, welche die Anstrengungen, die pandemiebedingte Notlage zu ändern, verständlich machen. Die Selbsterklärung kann sich auf den Verlust eines Nebenjobs beziehen, den Wegfall oder eine Einschränkung der erhaltenen Unterhaltsleistung durch die Eltern, der Verlust der bisherigen selbstständigen Tätigkeit oder abgelehnte Nebenjobbewerbungen.

Welche Angaben zur Prüfung der Selbsterklärend nötig sind, lest Ihr am besten vor der nächsten Antragstellung noch einmal in unseren FAQs zur Überbrückungshilfe nach (Frage 12) => https://www.stwno.de/de/beratung/geld-im-studium/ueberbrueckungshilfe/faq-ueberbrueckungshilfe

Bitte denkt daran, dass neben einem zeitlichen Zusammenhang zur Begründung der finanziellen Notlage, immer auch die Pandemie ursächlich sein muss! Das heißt: Wenn schon vor März 2020, unter Umständen seit Jahren, eine finanzielle Notlage besteht, entspricht das nicht den Förderkriterien des BMBF.

Den Antrag auf Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage stellt Ihr hier:

www.überbrückungshilfe-studierende.de/

Ein Bestandteil der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage ist die Zinsbefreiung des KfW-Studienkredits. Der zinslose KfW-Studienkredit wurde dabei auch für alle ausländischen Studierenden geöffnet.

Noch zum 15.02.2021 können ausländische Studierende/Geflüchtete aus Nicht-EU-Ländern den KfW-Studienkredit für den Finanzierungsbeginn 01.03.2021 abschließen. Danach endet dieses coronabedingte Programm und der KfW-Studienkredit steht nur noch Studierenden aus Deutschland und der EU zur Verfügung.

Wenn Ihr Fragen zum KfW-Studienkredit habt, oder einen Vertrag abschließen möchtet, könnt Ihr bei unserer Sozialberatung einen Termin vereinbaren. Die Kontaktdaten findet Ihr hier: https://www.stwno.de/de/beratung/sozialberatung

Mehr Infos zum KfW-Studienkredit findet Ihr hier.

Neben der Zuschusskomponente der Überbrückungshilfe können Studierende ab dem ersten Semester zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten den KfW-Studienkredit beantragen.

Studierende in Deutschland konnten den KfW-Studienkredit vorübergehend bis zum 31.03.2021 zum Zinssatz von 0 % erhalten. Dieser neue Zinssatz wurde nun bis zum 31.12.2021 verlängert.

Weitere Informationen:
https://www.stwno.de/de/beratung/geld-im-studium/darlehen-kredite/kfw-studienkredit

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.

Die Überbrückungshilfe kann ab 20. November 2020 ausschließlich online beantragt werden. Für jeden Monat muss ein eigener Antrag gestellt werden.

Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Was ist neu gegenüber der ersten Auflage der Überbrückungshilfe?

Es gibt mehrere Verbesserungen für die Studierenden:

  • Wenn die pandemiebedingte Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses nicht erbracht werden bzw. schriftlich dokumentiert werden kann, reicht neu auch eine Selbsterklärung, aus der sich Grund und Umstände der Kündigung ergeben.
  • Wenn die geforderten zwei schriftlichen Ablehnungen von mindestens zwei Stellenbewerbungen nicht erbracht werden können, reicht neu auch eine Selbsterklärung zu erfolglosen Bewerbungen und deren Ablehnung.
  • Es müssen nunmehr noch die Kontoauszüge vom Vormonat sowie vom laufenden Monat bis zum Vortag der Antragstellung hochgeladen werden.
  • Es müssen nur noch die Kontoauszüge für die Konten hochgeladen werden, auf die kurzfristig zugegriffen werden kann.

Alle weiteren Informationen zur Überbrückungshilfe findet Ihr unter https://www.stwno.de/de/beratung/geld-im-studium/ueberbrueckungshilfe sowie auf www.instagram.com/stw_niederbayern_oberpfalz

Fragen zur Überbrückungshilfe richtet Ihr bitte ausschließlich an:

Für allgemeine Fragen zur Überbrückungshilfe:

Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Für konkrete Fragen zu Eurem Antrag: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ab 1. Dezember 2020 soll es nur noch Mehrweggeschirr in unseren Mensen und Cafeterien mit Speisenangebot geben. Das Aufkommen von Einwegmüll aus 1.000 bis 1.500 Verpackungen für die Mensa-to-go hat damit ein Ende!

WICHTIGE INFORMATION VORAB: Nur wer vor dem ersten Gang in die Mensa bzw. Cafeteria die Relevo-App herunterlädt und sich darin registriert, kann auch an dem Mehrwegsystem teilnehmen! Hier gelangt Ihr zur Registrierung in Goolge Play und im App Store.
Solltet Ihr nicht an dem Mehrwegsystem teilnehmen wollen, habt Ihr die Möglichkeit, Eure Speisen in Eurem eigenen Mehrweggeschirr abzuholen. Denkt aber daran, dass es ab 1. Dezember keine Möglichkeit mehr geben soll, die Speisen in Einwegverpackungen mitzunehmen! Bitte stellt Euch auf diese Neuerung ein und entscheidet Euch für eine der angebotenen Alternativen!

Wie funktioniert das Mehrweg-System? Unser Erklärvideo fasst den Bestellvorgang zusammen:

 

Auf untenstehenden Seiten erhaltet Ihr alle wichtigen Informationen zur Einführung des Mehrweg-to-go-Systems von Relevo im Studentenwerk: Wann geht es los? Wie funktioniert das System? Was ist für eine Teilnahme an dem System nötig? Wo kann das Mehrweggeschirr wieder zurückgegeben werden? Und was ändert sich sonst noch? Auf unserer Website sowie auf Facebook, Twitter und Instagram bleibt Ihr immer informiert:

In den Gesprächen zwischen dem Deutschen Studentenwerk (DSW) sowie den Studierenden- bzw. Studentenwerken und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ist aber eine grundsätzliche Einigung erzielt worden, die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den Monat November wieder einzusetzen. Über weitere Details wird jetzt noch gesprochen.

Die Beantragung soll für den Monat November 2020 wieder über die bundesweit geltende, etablierte IT-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de  im reinen Onlineverfahren ermöglicht werden. Bitte wartet bis es soweit ist! Jegliche an uns, das Deutsche Studentenwerk oder das BMBF jetzt schon eingesandten Unterlagen und Anfragen in diesem Zusammenhang können nicht bearbeitet und nicht zurückgesandt werden. Bitte seht von weiteren Nachfragen ab; wir können derzeit nicht mehr sagen.

Dennoch möchten wir Euch bestmöglich über eine mögliche Wiederaufnahme der Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende in pandemiebedingter Notlage informieren und Bilanz ziehen zu dem ersten Beantragungszeitraum von Juni bis September 2020.

Weitere Informationen hierzu lest Ihr hier.

Bitte beachten: Gemäß der Bayerischerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen wir nur Gäste bewirten, bei denen keine Symptome einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder Fieber vorliegen.

Sollten Sie vor Betreten unserer Mensa oder Cafeterien Krankheitssymptome jeglicher Art aufweisen, sehen Sie zu Ihrem Schutz und zum Schutz aller bitte von einem Besuch ab. Wir dürfen Sie beim Vorliegen von Krankheitssymptomen nicht bewirten.

Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe der Bayerischen Staatsregierung.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Zum Wintersemester 2020/2021 werden neue BAföG-Formulare veröffentlicht, die das Stellen eines BAföG-Antrags erleichtern.

In diesem Video stellen wir Euch kurz die Änderungen vor:

 

Alle weiteren Informationen zum BAföG findet Ihr auf unserer Website:
https://stwno.de/de/finanzierung/bafoeg

Und den BAföG-Antrag stellt Ihr am besten online oder per BAföGdirekt-App:
https://www.bafoeg-bayern.de

Nachdem in den Mensen und Cafeterien in Regensburg die Einführung neuer Zahlungsmethoden (EC-/Kreditkarte und per Smartphone) erfolgreich erprobt wurde, ist es ab sofort auch in Passau, Landshut und Deggendorf möglich, an den Kassen bargeldlos zu zahlen.

Das heißt: Es ist nicht länger nötig, für den Bezahlvorgang die Mensakarte aufzuladen. Ihr müsst diese aber zusätzlich auf das Lesegerät an der Kasse halten, um Euch als Studierende(r) oder Bedienstete(r) auszuweisen. Legt Ihr Eure Mensakarte nicht auf das Lesegerät müssen wir den teureren Gästepreis berechnen.

Wichtig: Guthaben auf Eurer Mensakarte benötigt Ihr weiterhin für die Waren-, Eis-, oder Kaffeeautomaten zur Selbstbedienung.

Bitten beachten: Derzeit - September 2020 - werden nach und nach die Aufwerter und Kassen in den Cafeterien und Mensen auf bargeldloses Zahlen umgestellt. Es ist möglich, dass die beschriebenen Bezahlmethoden noch nicht an allen Aufwertern und Kassen implementiert sind.

Weitere Informationen zum bargeldlosen Zahlen im Studentenwerk: https://www.stwno.de/de/gastronomie/bargeldlos-zahlen

Das Bayerische Ministerium für Wissenschaft und Kunst reagiert weiter auf coronabedingte Änderungen auf das Studium auch für den BAföG-Vollzug.

Die Änderungen im Bayerischen Hochschulgesetz finden auch bei der Förderung durch BAföG-Leistungen Beachtung.
 
Auch im Rahmen des BAföG kann es zu einer Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit aufgrund des Pandemiesemester – Sommersemester 2020 – kommen. Ebenfalls kann es zur Berücksichtigung (unter bestimmten Voraussetzungen) des "Pandemiesemesters" Sommersemester 2020 für die Abgabe des erforderlichen Leistungsnachweises kommen.

Damit Ihr den Überblick behaltet, haben wir für Euch die BAföG-FAQ "Keine Nachteile beim BAFöG wegen der Corona-Krise" aktualisiert. Zu den aktualisierten FAQ gelangt Ihr hier.

Hier geht es zur Übersetzung auf Englisch.

Wir denken unser Fotoprojekt Lockdown im Fokus weiter. Nachdem unsere Kulturförderung so tolle Einsendungen aus allen Standorten bekommen haben und wieder einmal überzeugt wurden, wie viel kreatives Potential in Euch steckt, wollen wir weiter gemeinsam kreativ sein.

Die Idee von „united we create“ ist: Wir bringen unsere kreativen Talente zusammen und inspirieren uns gegenseitig zu neuen Ideen und künstlerischen Projekten. Denn trotz Einschränkungen und Kontaktbeschränkung können wir uns digital vernetzen und uns künstlerisch betätigen.

Der Dreh- und Angelpunkt des Projekts ist ein großes, ständig wachsendes kreatives Cluster. Es ist eine große Online-Mind-Map, in die Ihr Eure Gedanken, Bilder, Gedichte, Songs, Kurzfilme, Videos hochladen und vernetzen könnt. Sie soll sich ständig verändern, größer werden, mehr künstlerische Ideen und Projekte hervorbringen. Je mehr mitmachen, desto besser: Ihr könnt Euch von anderen inspirieren lassen und inspiriert andere.

Anmeldung zum Projekt und weitere Informationen: stwno.de/de/kultur/united-we-create

Noch immer hat das Virus das Kulturleben fest im Griff.  Bis auf Weiteres sind alle Veranstaltungen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des 2. BayIfSMV verboten. Aus diesem Grund bleiben unsere Einrichtungen an allen Standorten vorerst geschlossen. Es finden keine Veranstaltungen, Workshops und Theateraufführungen statt. Dennoch ist die Kulturförderung weiterhin für Euch da und unterstützt gerne Eure eigenen kulturellen Projekte. Weitere Informationen erhaltet Ihr auf dieser Seite: https://www.stwno.de/de/home/news/kultur/2220-faq-auswirkung-der-covid-19-pandemie-auf-die-kulturfoerderung

Das MedienStudio in Regensburg bietet die Möglichkeit, sich praktisch mit den Medien Ton und Film auseinanderzusetzen. Um eigene Projekte zu verwirklichen, stellt das Studentenwerk hochwertiges Equipment sowie projektbezogene Unterstützung zur Verfügung. Egal welche Ton- oder Video-Projekte du hast, vom Splatter-Kurzfilm bis zum Geburtstags-Rap für die Oma kannst du im MedienStudio alles realisieren! Auch wenn die Covid 19-Pandemie den laufenden Semesterbetrieb in festem Griff zu haben scheint, ist bei uns dennoch eine Menge möglich:

Du möchtest ein Gedicht einsprechen oder ein kurzes Hörspiel vertonen? Du willst deinen eigenen Podcast oder Vlog starten weißt aber nicht recht wie und mit welchem technischen Equipment? Du möchtest die Zeit nutzen, endlich Dein Drehbuch für Deinen neuen (oder ersten) Kurzfilm oder Dein neues Theaterstück fertig zu bringen? Dann melde Dich in unserer Drehbuchwerkstatt!

Weitere Informationen zum Angebot des MedienStudios findest du hier.

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Das Bundesministerium plant im Mai 2020 eine (weitere) Gesetzesänderung für BAföG-Empfänger, die einer Tätigkeit aus Anlass der Pandemiebekämpfung ab März 2020 nachgegangen sind und hierdurch Einkommen erzielt haben.

Ziel ist es, dass Einnahmen der Antragstellenden aus einer Tätigkeit in systemrelevanten Branchen und Berufen soweit die Tätigkeit zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, die seit dem 1. März 2020 aufgenommen oder in ihrem arbeitszeitlichen Umfang aufgestockt wurde, für die Dauer dieser Tätigkeit oder Arbeitszeitaufstockung, nicht als Einnahmen im Sinne des BAföG-Gesetzes gewertet werden soll. Somit würde es zu gar keiner Einkommensanrechnung für diese Tätigkeiten in dieser festgelegten Zeit kommen. Diese Anrechnungsregelung soll rückwirkend ab 01.03.2020 gelten.

Bis zum Inkrafttreten der Änderungen sind Studierende zwar verpflichtet, die erzielten Einkommen unverzüglich anzuzeigen. Jedoch erfolgt die Prüfung dieser Einkommen erst nach der Gesetzesänderung. Solange erhaltet Ihr die BAföG-Leistungen in bisheriger Höhe fort.

Die Ausgangsbeschränkungen nehmen kein Ende und Ihr habt das Gefühl, die Decke fällt Euch langsam auf den Kopf? Zunehmend fällt es Euch schwerer, Euren Tag zu strukturieren? Wir geben Euch 10 Tipps, um alleine zuhause zurechtzukommen: https://www.stwno.de/de/home/news/beratung/2213-10-tipps-um-alleine-zurechtzukommen

Am 25. März 2020 hat der Bundestag einstimmig den Gesetzesentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie verabschiedet (Änderung von Artikel 240 EGBGB i.d.F.v. 25.03.2020). Können Verbraucher und Kleinstunternehmen wegen der COVID-19-Pandemie ihre vertraglich geschuldeten Leistungen nicht mehr erbringen, wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufschub gewährt. Für Mietverhältnisse gelten Sonderregelungen. Was das für Deinen Mietvertrag mit dem Studentenwerk bedeutet, beantworten wir Dir in den FAQ zum Thema Studentisches Wohnen.

Die Hochschule ist geschlossen, die Prüfung fällt aus und Ihr könnt dadurch Euren Leistungsnachweis für die Beantragung von BAföG-Zahlungen nicht fristgerecht beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen? Was nun? Wir informieren Euch über Sonderregelungen der BAföG-Zahlungen in Zeiten der Corona-Krise. Hier geht es zu der FAQ-Seite BAFöG (wird laufend aktualisiert).

Aufgrund der Corona-Pandemie habe ich meinen Aushilfsjob verloren. Welche Möglichkeiten der Studienfinanzierung abseits des BAFöG gibt es und wo finde ich Informationen zum Thema Jobben im Studium? Antworten auf diese und weitere Fragen haben Euch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialberatung auf einer FAQ-Seite zum Thema Jobben und Geld im Studium vorbereitet.

Weitere Informationen zum Thema Jobben: https://www.stwno.de/de/beratung/geld-im-studium/jobben

Die Verschiebung des Vorlesungsbeginns wirkt sich nicht auf die BAföG-Zahlungen aus. Das erklärte jüngst das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Das bedeuteut: Bei rechtzeitiger Abgabe der BAföG-Anträge erhaltet Ihr weiterhin Eure BAföG-Zahlungen. Erstsemester erhalten ihr BAföG so, als ob die Präsenzvorlesungen zum ursprünglich vorgesehenen Semesterstart begonnen hätten.