Aufgrund der Kündigung der Vertriebspartnerschaft von Seiten der KfW, können die Freischaltungen für Ihren KfW-Studienkredit nur noch bis zum 31.12.2023 vorgenommen werden.
Für die Freischaltung Ihres KfW-Studienkredits senden Sie uns bitte per E-Mail an
- Ihr KfW-Nachweisprotokoll
- Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und
- ein Foto Ihres Ausweiskokumentes (bei Personalausweis Vorder- und Rückseite)
Ab dem 01.01.2024 wenden Sie sich bitte an einen digitalen Vertriebspartner der KfW. Informationen und Vertriebspartnersuche unter www.kfw.de/studienkredit