Zum 1. Januar 2013 wurde die Lohnsteuerkarte durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Jobben Sie, müssen Sie in der Regel Ihrem Arbeitgebenden Ihre Lohnsteuer-Identifikationsnummer und Ihr Geburtsdatum mitteilen. Die Verwaltung der Lohnsteuermerkmale liegt bei den zuständigen Finanzämtern. Diese sind zuständig für die Neuausstellung, Änderungen an Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Namen, Kinderzahl und Wohnsitz genauso wie für die Eintragung von Frei- und Hinzurechnungsbeiträgen.
Wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen, fällt bei ledigen Arbeitnehmenden im Jahr 2026 bis zu einem Jahresarbeitslohn von 12.348,-€ keine Einkommensteuer an bzw. kann die abgezogene Einkommensteuer durch eine Steuererklärung am Anfang des neuen Jahres zurückerhalten werden.
Haben Sie einen "Minijob" kann der Arbeitgebende darauf verzichten, Lohnsteuer nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen (Lohnsteuerklasse, Kinder, Freibeträge) zu entrichten; er muss dann 2% des Arbeitslohnes pauschal versteuern. Bei Jobs im Niedriglohnsektor wird die Lohnsteuer einbehalten.
Weitere Infos erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt:
| Finanzamt Regensburg Galgenbergstr. 31 93053 Regensburg Tel. 0941 50240 | Finanzamt Passau Innstr. 36 94032 Passau Tel. 0851 5040 |
| Finanzamt Landshut Maximilianstraße 12 84028 Landshut Tel. 0871 8529000 | Finanzamt Deggendorf Pfleggasse 18 94469 Deggendorf Tel. 0991 3840 |




