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Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt ist. Falls Sie mehrmals kurzfristig jobben, werden die Zeiten innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet. Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei.

Allerdings sind kurzfristige Beschäftigungen lohnsteuerpflichtig: Der Arbeitgeber behält 25% des Lohnes (Pauschalsteuer) ein und leitet diese ans Finanzamt weiter. Bei der Steuererklärung können Sie sich die bezahlte Lohnsteuer zurückzahlen lassen,  sofern Ihr Gesamteinkommen nicht den Grundfreibetrag (2024: 11 604,-€) übersteigt.