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In einem Minijob dürfen Sie monatlich maximal  538,- Euro (seit 01.01.2024) verdienen. Sie müssen weder in die Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung einzahlen. Es besteht Rentenversicherungspflicht, von der sich der/die Arbeitnehmer*in aber befreien lassen kann.

538,- Euro-Jobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub!

Weitere Infos: www.minijob-zentrale.de