Seit dem 1.10.2018 ist das neue bayerische Familiengeld nach dem Bayerischen Familiengeldgesetz (BayFamGG) in Kraft getreten. Das Familiengeld wird Eltern dabei unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Betreuungsform gewährt.
Höhe und Bezugsdauer des Elterngeldes
- 250 Euro pro Monat für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr (13. - 36. Lebensmonat)
- 300 Euro pro Monat ab dem dritten Kind
- Für Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind
Das Familiengeld bleibt anreichnungsfrei bei Leistungen nach SGB II und im Bereich der Ausbildungsförderung nach BAföG.
Nähere Informationen zur Beantragung finden Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.