Anspruch auf Elterngeld haben Sie als Mutter oder Vater, wenn Sie
- Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben,
- dieses Kind selbst betreuen und erziehen und
- keine bzw. keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
Höhe des Elterngeldes
- Entfällt kein Erwerbseinkommen, was bei Studierenden meist der Fall ist, werden 300,- € Mindestelterngeld gezahlt.
- Bei berufstätigen Eltern beträgt die Elterngeldleistung 67% des monatlichen Einkommens aus der Erwerbstätigkeit der/s Antragstellers/in, welches in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Maxmial beträgt das Elterngeld dann monatlich 1800,- €.
- Für Geringverdiener mit einem Minijob - also auch Studenten mit Minijob - gibt es ein erhöhtes Elterngeld. Bei einem Minijob in Höhe von 400,- € vor der Geburt des Kindes gibt es nach der Geburt - während der Jobpause - für 12 Monate das monatliche Elterngeld in Höhe von 388,- €.
- Wird bis zum 3. Lebensjahr eines Kindes ein Geschwisterkind geboren, gibt es zusätzlich zum Elterngeld den Geschwisterbonus in Höhe von 75,- € bzw. 10% des Elterngeldes.
Zeitraum
- Ein Elternteil kann maximal 12 Monate Elterngeld beziehen. Weitere zwei Monate kann zusätzlich Elterngeld bezahlt werden, wenn der Partner seine Erwerbstätigkeit reduziert.
- Für Alleinerziehende gilt:
Alleinerziehende, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, erhalten 12 Monate Elterngeld; entfällt das Einkommen aus einem Minijob und haben Sie alleine das Sorgerecht, können Sie 14 Monate Elterngeld beziehen.
Anrechnung auf andere Sozialleistungen
- Auf ALG II (eine Voraussetzung ist hierfür die Beurlaubung) und Kinderzuschlag wird das Elterngeld angerechnet.
Antragsstellung
Oberpfalz | Niederbayern |
Zentrum Familie und Soziales Landshuter Straße 55 93053 Regensburg Tel. 0941/ 7809-00 | Zentrum Familie und Soziales Friedhofstraße 7 84028 Landshut Tel. 0871/ 829-0 |