Sprache auswählen

Anspruch auf Elterngeld haben Sie als Mutter oder Vater, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben,
  • dieses Kind selbst betreuen und erziehen und
  • keine bzw. keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.

Höhe des Elterngeldes

  • Entfällt kein Erwerbseinkommen, was bei Studierenden meist der Fall ist, werden 300,- € Mindestelterngeld gezahlt.
  • Bei berufstätigen Eltern beträgt die Elterngeldleistung 67% des monatlichen Einkommens aus der Erwerbstätigkeit der/s Antragstellers/in, welches in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Maxmial beträgt das Elterngeld dann monatlich 1800,- €.
  • Für Geringverdiener mit einem Minijob - also auch Studenten mit Minijob - gibt es ein erhöhtes Elterngeld. Bei einem Minijob in Höhe von 400,- € vor der Geburt des Kindes gibt es nach der Geburt - während der Jobpause - für 12 Monate das monatliche Elterngeld in Höhe von 388,- €.
  • Wird bis zum 3. Lebensjahr eines Kindes ein Geschwisterkind geboren, gibt es zusätzlich zum Elterngeld den Geschwisterbonus in Höhe von 75,- € bzw. 10% des Elterngeldes.

Zeitraum

  • Ein Elternteil kann maximal 12 Monate Elterngeld beziehen. Weitere zwei Monate kann zusätzlich Elterngeld bezahlt werden, wenn der Partner seine Erwerbstätigkeit reduziert.
  • Für Alleinerziehende gilt:
    Alleinerziehende, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, erhalten 12 Monate Elterngeld; entfällt das Einkommen aus einem Minijob und haben Sie alleine das Sorgerecht, können Sie 14 Monate Elterngeld beziehen.

Anrechnung auf andere Sozialleistungen

  • Auf ALG II (eine Voraussetzung ist hierfür die Beurlaubung) und Kinderzuschlag wird das Elterngeld angerechnet.

Antragsstellung

Oberpfalz Niederbayern
Zentrum Familie und Soziales
Landshuter Straße 55
93053 Regensburg
Tel. 0941/ 7809-00
Zentrum Familie und Soziales
Friedhofstraße 7
84028 Landshut
Tel. 0871/ 829-0

Weitere Infos: