Im Einzelfall können schwangere Frauen hier finanzielle Hilfen erhalten, wenn anderweitige staatliche Unterstützung nicht ausreicht und die nachfolgenden Punkte erfüllt sind:
- eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Schwangerschaft,
- Hauptwohnung in Bayern,
- Bereitschaft zu einer persönlichen Beratung,
- infolge des körperlichen und seelischen Zustands eine Konfliktlage existiert und
- ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse gegeben sind, d.h. das Nettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Zuschüsse können für Anschaffungen, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes stehen, geleistet werden. Der Antrag ist möglichst frühzeitig vor der Geburt des Kindes bei den Schwangerschaftsberatungsstellen zu stellen.