Kindergeld ist eine Steuerentlastung für die Ausgaben, die den Eltern durch ihre Kinder entstehen. Insofern können im Regelfall auch nur die Eltern diese Steuerentlastung beanspruchen und einen entsprechenden Antrag bei der Familienkasse stellen.
Seit dem 1. Juli 2019 gelten die folgenden Kindergeldbeträge:
- für das erste und zweite Kind: 204,-€
- für das dritte Kind: 210,-€
- für jedes weitere Kind: 235,-€
Gleichzeitig können evtl. auch die Eltern für ihr studierendes Kind parallel noch Kindergeld erhalten. Dies ist vom Alter, vom Ausbildungsstatus und dem Arbeitsumfang des studierenden Kindes abhängig.
Merkblatt Kindergeld Stand Januar 2020
Zusätzlich zum Kindergeld kann man den Kinderzuschlag erhalten, sofern man ein bestimmtes Mindesteinkommen (Paare 900,-€ brutto, Alleinerziehend 600,-€ brutto) erreicht. Seit dem 01. Juli 2019 beträgt der Kinderzuschlag bis zu 185,-€ pro Monat und Kind.
Information Kinderzuschlag ab 01.01.2020
NEU! Die Familienkasse bietet für die Berechnung des Kinderzuschlags einen modernen Onlineservice an - den KiZ-Lotsen. In moderierten Videos werden Sie durch das Programm geleitet und können sich so über den Kinderzuschlag informieren und berechnen lassen, ob für Ihre Familie ein Anspruch besteht. Auch weiterführende Hilfsangebote werden dargestellt. www.familienkasse.de
Weitere Infos:
Familienkasse RegensburgGalgenbergstr. 2493053 Regensburg | Familienkasse PassauNikolastr. 694032 Passau |
Familienkasse Deggendorf Hindenburgstr. 32 94469 Deggendorf | Für Landshut ist dieFamilienkasse Regensburg zuständig |
Bundeseinheitliche Rufnummern:
- für individuelle Anfragen zum Kindergeld und Kinderzuschlag: 0800/ 4 5555 30
- für Fragen zu Auszahlungsterminen: 0800/ 4 5555 33