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Studentische Informationen und Aktionen sowie kommerzielle Werbung in den Foyers der Mensen des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz sind nur nach vorheriger Genehmigung möglich.

Bitte wenden sie sich für eine Genehmigung an die Agentur "CAMPUSdirekt".

CAMPUSdirekt
Frau Kathrin Mildner
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Tel: 0921 – 78 778 59-56
www.campusdirekt.de

Richtlinien zum Verteilen von Flugblättern und sonstigem Informationsmaterial in den Cafeterien und Mensen (nach Ziff. 6 der Hausordnung für die Verpflegungsbetriebe des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz)

Unter diese Richtlinien fällt das Verteilen, Auflegen, Anschlagen, Aushängen und sonstiges Vertreiben von Flugblättern, Handzetteln, Plakaten, Spruchbändern, Zeitungen, Zeitschriften und sonstigem Informations- und /oder Werbematerial in den Cafeterien und Mensen.

  1. Flugblätter, Informationen und Werbung in Mensen und Cafeterien

    1.1 Das kostenlose Verteilen von Flugblättern und sonstigem Informationsmaterial auf den Tischen in den Mensen und Cafeterien ist grundsätzlich nicht gestattet. Wer dies nicht beachtet, verstößt gegen die Hausordnung - ordnungsrechtliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Maßnahmen bleiben danach vorbehalten.

    1.2 Auf den Tischen der Mensen und Cafeterien dürfen im Ausnahmefall Flugblätter mit Informationen und Veranstaltungshinweisen, die das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz selbst herausgibt, verteilt werden.

    1.3 Einrichtungen der Universität und der Hochschule, Organe der Studierendenvertretungen sowie studentische Hochschul-, Interessens- und Kulturgruppen dieser Hochschulen können im Foyer des Mensagebäudes Flugblätter an Personen verteilen, die die Mensa verlassen, wenn sie dies bei "CAMPUSdirekt“ beantragt und die Erlaubnis erhalten haben (siehe 3.) Es ist nicht gestattet, auf diesen Flugblättern Werbung oder Informationen nicht berechtigter Organisationen, Einrichtungen und Firmen zu veröffentlichen. Die Hochschulzugehörigkeit ist im Impressum deutlich zu machen.

    1.4 Gemeinnützige soziale und kulturelle Vereinigungen können gegen Entgelt eine Ausnahmegenehmigung von der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit/Presse bzw. ihres Beauftragten erhalten.

    1.5 Wenn die Erlaubnis erteilt wurde, Flugblätter im Foyer des Mensagebäudes zu verteilen, ist vom Herausgeber am gleichen Tag bis 14.00 Uhr sicherzustellen, dass kein Flugblatt in die Mensa mitgenommen und auf den Tischen abgelegt wurde. Der unmittelbare Außenbereich von Mensen und Cafeterien ist ebenso von Flugblättern freizuhalten. Die Reinigungs- und Entsorgungskosten werden sonst in Rechnung gestellt.

    1.6 Plakate und Spruchbänder können von den unter 1.3 genannten Hochschulzugehörigen nur nach gesonderter, vorheriger Erlaubnis durch die Firma "CAMPUSdirekt" angebracht werden. Wände, Türen, Säulen und Glasflächen sowie die Außenfassaden dürfen nicht beklebt werden. Plakate und Spruchbänder sind spätestens am letzten genehmigten Tag bis 14.00 Uhr abzunehmen.

    1.7 Nicht zu den Hochschulen gehörenden Gruppierungen, Vereinen und Einrichtungen, sonstigen Unternehmen, Firmen, Agenturen und dergleichen ist es nicht gestattet, Flugblätter oder Informationsmaterial zu verteilen.

    1.8 Es ist nicht gestattet, in den Speiseräumen der Mensa kommerzielle Werbung zu betreiben - es sei denn, es besteht im Einzelfall ein Kooperationsvertrag mit dem Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.

    1.9 Werden die o.g. Regelungen nicht eingehalten, wird eine Rechnung gestellt über die dadurch verursachten Kosten, z.B. der Reinigung und Entsorgung oder auch für die Reparatur der Spülanlage, wenn hineingelangte Flugblätter die Anlage blockieren. Außerdem kann eine Ausnahmeerlaubnis für die Zukunft entzogen werden.

    1.10 Alle Flugblattverteilungen und Informationsmaßnahmen müssen angemeldet und je nach Standort von „CAMPUSdirekt“ koordiniert und im Auftrag des Studentenwerks genehmigt werden.

  2. Infostände in Mensen und Cafeterien

    Alle Infostände müssen angemeldet und je nach Standort von „CAMPUSdirekt“ koordiniert und im Auftrag des Studentenwerks genehmigt werden.

    2.1 Für die Zeit der Hochschulwahlen gilt folgende Ausnahmeregelung: Alle zur Wahl antretenden Gruppen bekommen nach Anmeldung bei "CAMPUSdirekt" (am Vortag bis spätestens 16.00 Uhr unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) für die zwei Wochen vor der Hochschulwahl von Dienstag bis Donnerstag sowie am Tag vor der Wahl einen Tisch im Foyer der Mensa für ihren Wahlkampf zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug entsorgen die Hochschulgruppen, die dieses Angebot nutzen, bis 14.00 Uhr ihre gesamten verbliebenen Flyer aus den Mensasälen und der angrenzenden Cafeteria. Sollte sich eine Gruppe nicht daran halten, wird sie für den Folgetag gesperrt. Das Ankleben von Wahlwerbung sowie deren Verteilen in den Cafeterien ist nicht gestattet.

  3. Genehmigungsverfahren

    3.1 Die Regelungen werden vom Studentenwerk und seinen Beauftragten umgesetzt. Bei einem Verstoß bleiben ordnungsrechtliche, strafrechtliche und zivilrechtliche Maßnahmen vorbehalten. Beauftragt ist „CAMPUSdirekt": Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel.: 0921 – 78 778 59-0.

    3.2 Prinzipiell können auch die hier aufgeführten Ausnahmen nicht erlaubt werden, wenn hierdurch gegen die Rechtsordnung (insbesondere Straftatbestände) verstoßen wird. Grundsätzlich darf keine sexistische, frauenfeindliche, in irgendeiner Weise diskriminierende, rassistische, politische, militärische oder dem Leitbild des Studentenwerks zuwiderlaufende Werbung veröffentlicht werden. Eine Veröffentlichung von Werbung für Suchtmittel ist ebenfalls nicht gestattet. Werbung für alkoholische Getränke muss grundsätzlich durch den Auftraggeber genehmigt werden.

Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
Anstalt des öffentlichen Rechts

Stand: Januar 2023