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Die Aufgaben des Studierendenwerks sind in Art. 114 BayHIG (Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz). Hier ist geregelt, dass das Studierendenwerk für die wirtschaftliche Förderung und soziale Betreuung der Studierenden der staatlichen Hochschulen zuständig ist, insbesondere durch die Einrichtung und den Betrieb von Kinderbetreuungsstätten, den Bau und den Betrieb von Studierendenwohnheimen, den Betrieb von Verpflegungseinrichtungen, die Bereitstellung von Beratungsangeboten sowie von Einrichtungen im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich. Die Studierendenwerke sollen im Rahmen ihrer Aufgaben zur Förderung der internationalen Beziehungen beitragen.

Daraus ergeben sich die fünf großen Hauptaufgaben des Studierendenwerks:

Daneben fördert das Studierendenwerk in allen Bereichen Internationale Studierende.

Durch einen Kooperationsvertrag mit dem Verein Campuskinder e.V., der Kindertageseinrichtungen in Regensburg, Passau und Landshut betreibt, möchte das Studierendenwerk seinen Beitrag leisten, dass auch ein Studium mit Kind möglich ist.

Mehr Informationen zu den einzelnen Aufgaben finden Sie unter den Links.

Die Festlegung der Zuständigkeit des Studierendenwerks für die einzelnen Hochschulen erfolgt durch die Verordnung über die bayerischen Studierendenwerke (StudWV).

Das Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz bietet danach seine Leistungen den Studierenden folgender Hochschulen an:

Auch die Organisation des Studierendenwerks ist im BayHIG und in der StudWV geregelt. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Organe des Studierendenwerks.