Gemäß Art. 116 Satz 2 BayHIG sind die Organe der Studierendenwerke:
Hier erhalten Sie einen Einblick in die Aufgaben, Zusammensetzung sowie Rechte und Pflichten der Organe des Studierendenwerks. Vom Verwaltungsrat über die Vertretungsversammlung bis zur Geschäftsführung - jedes dieser Organe spielt eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung von Programmen und Dienstleistungen für Studierende in Niederbayern und der Oberpfalz.