Sprache auswählen

Seit dem 20. November 2020 kann die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende in pandemiebedingter Notlage wieder beantragt werden.

Überbrückungshilfe verdeutlicht den Anteil struktureller Armut von Studierenden und zeigt, dass eine BAföG-Reform dringend erforderlich ist

Seit dem 20. November 2020 kann die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende in pandemiebedingter Notlage wieder über das Online-Portal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden; die 57 im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studenten- und Studierendenwerke setzen dies um.

Laut DSW gingen deutschlandweit (Stand 12. Januar 2021) im November 2020 38.140 Anträge ein; sie sind inzwischen faktisch alle bearbeitet. Gut 65% der Anträge konnte entsprochen, knapp 35% mussten abgelehnt werden. Die Zahlen für Dezember 2020: 44.391 Anträge, davon mehr als 70% bearbeitet oder in Bearbeitung, bisherige Quote: 74% zugesagt, 26% abgelehnt.

Im November 2020 flossen rund 11 Millionen Euro Überbrückungshilfe, bei knapp 25.000 Förderfällen, im Dezember 2020 sind es bisher knapp 10 Millionen Euro, bei rund 46.800 Förderfällen.

Für den Januar 2021 sind bisher 16.088 Anträge eingegangen.

Der Bearbeitungsstand im Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz

Seit Mitte Juni 2020 bis zum 14.01.2021 konnten 3.197 vom Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz betreute Studierende durch die Überbrückungshilfe des BMBF gefördert werden. In Sachbearbeitung sind aktuell 547 Anträge aus den Monaten Dezember 2020 und Januar 2021. 2.378 Anträge mussten abgelehnt werden.

Die Ablehnungsgründe waren:

  • Bei ca. 12 % der Antragssteller waren die Antragsunterlagen nicht vollständig
  • Ca. 30 % konnten nicht nachweisen, dass ihre finanzielle Notlage direkt durch die Folgen der Pandemie verursacht waren; sie hatten aber tatsächlich dauerhaft zu wenig finanzielle Mittel für ihren Lebensunterhalt
  • Bei ca. 8 % war der nachgewiesene Kontostand höher als erlaubt
  • Bei ca. 50 % mussten Ablehnungen ausgesprochen werden, weil die Frist für Nachbesserung der Antragsunterlagen abgelaufen war oder weil Nachforderungen der Sachbearbeitung nicht entsprochen wurden

Insgesamt wurden 1.380.600 € ausgezahlt. Je nach Kontostand kann monatlich mit einem Betrag von 100 € bis zu 500 € gefördert werden:

  • 129 Studierende erhielten 100 €
  • 160 Studierende erhielten 200 €
  • 311 Studierende erhielten 300 €
  • 561 Studierende erhielten 400 €
  • 2.036 Studierende erhielten 500 €

Über die Antragsmonate zeigt sich, dass die Mehrheit der Antragsteller Folgeanträge stellen. Dieser Großteil der Antragsteller benötigt dauerhaft eine Überbrückungshilfe bzw. eine finanzielle Förderung zur Finanzierung des Lebensunterhalts.

Auch die internationalen Studierenden sind betroffen, zum Beispiel durch den pandemiebedingten Wegfall von Arbeitsmöglichkeiten: Insgesamt wurden 64,11 % Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit gefördert, aber auch 35,89 % internationale Studierende.

Die Verteilung des Verhältnisses zwischen geförderten deutschen und internationalen Studierenden differiert stark nach Hochschule bzw. Universität im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks:

Hochschule/Universität Anteil der geförderten internationalen Studierenden im Vergleich zu geförderten deutschen Studierenden
Universität Regensburg 17,57 %
OTH Regensburg 39,48 %
Universität Passau 30,05 %
TH Deggendorf einschließlich European Campus Rottal-Inn 64,57 %
Hochschule Landshut 27,93 %
TUM Campus Straubing 0 %

Die Verteilung der Anträge auf Überbrückungshilfe auf die einzelnen Hochschulen bzw. Universitäten spiegelt auch die soziale Zusammensetzung der Studierenden wider:

Hochschule/Universität Anzahl der geförderten Studierenden Fördersumme Förderquote (Anzahl der geförderten Studierenden / vorläufige Studierendenzahlen)
Universität Regensburg 911 392.000 € 4,29 %
OTH Regensburg 612 265.800 € 5,59 %
Universität Passau 712 303.800 € 5,64 %
TH Deggendorf einschließlich European Campus Rottal-Inn 597 259.300 € 7,6 %
Hochschule Landshut 342 149.900 € 7,53 %
TUM Campus Straubing 4 1.600 € 0,67 %

(Anträge von Studierenden des TUM Campus Straubing wurden vom Studentenwerk München bearbeitet. In wenigen Fällen haben wir aber Amtshilfe geleistet, um eine schnelle Bearbeitung im Hinblick auf die Notlage nicht zu verzögern).

Reform der staatlichen Studienfinanzierung gefordert

Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks DSW fordert: „Wir können uns nicht von Überbrückungshilfe zu Überbrückungshilfe hangeln. Für Krisensituationen wie diese Pandemie muss ins BAföG ein genereller Öffnungsmechanismus integriert werden. In nationalen Krisenlagen muss das BAföG für alle in Not geratenen Studierenden geöffnet werden können.“

Auch die Beantragung und Bearbeitung der Überbrückungshilfe im Studentenwerk Niederbayern /Oberpfalz hat gezeigt: Die Überbrückungshilfe kann keine reguläre Studienfinanzierung ersetzen. Sie greift nur für Studierende, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden. Bestand die finanzielle Notlage zum Beispiel schon vor der Pandemie entspricht ein gestellter Antrag nicht den Förderkriterien. Die Überbrückungshilfe ist als kurzfristig angebotenes Instrument konzipiert; für eine dauerhafte Finanzierung des Studiums muss dagegen die staatliche Studienfinanzierung grundlegend reformiert werden.


Zur letzten Bilanz des STWNO zur Überbrückungshilfe des BMBF geht es hier.

BMBF gefördert vom deutsch