Euer aktueller BAföG-Bewilligungszeitraum endet zum 31. März 2021? Dann stellt bis zum 31. Januar 2021 einen vollständigen Weiterförderungsantrag beim Amt für Ausbildungsförderung. Um eine möglichst nahtlose Fortsetzung der Zahlungen ab April 2021 sicherzustellen, solltet Ihr jetzt einen Weiterförderungsantrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen.
Wenn es keine Änderungen bei Eurem Einkommen und Vermögen gibt, könnt Ihr das vereinfachte Formblatt 09 verwenden.
Bei Anträgen, die nach dem 31. Januar 2021 abgegeben werden oder die unvollständig sind, kann es zu Zahlungsunterbrechungen kommen.
Wann der Antrag wirksam gestellt ist, hängt davon ab, wie Ihr ihn einreicht:
1. Wenn Ihr den Antrag ausdruckt, persönlich unterschreibt und per Post versendet, bestimmt der Posteingang beim BAföG-Amt den Tag der Antragstellung.
2. Schneller geht es, wenn Ihr den Antrag als Foto oder Scan über das Upload-Portal auf der angegebenen Internetseite einreicht. Dazu müsst Ihr ihn aber vorher ausdrucken und unbedingt unterschreiben. Der Tag des Uploads ist dann der Tag des Eingangs.
3. Ganz papierlos geht es mit eID. Wenn Ihr einen neuen Personalausweis und einen geeigneten Kartenleser habt, könnt Ihr den Antrag direkt online stellen. Er gilt dann sofort als eingegangen.
Bitte beachtet, dass für die Fristwahrung alle wesentlichen Unterlagen beim Amt für Ausbildungsförderung bis 31. Januar 2021 vorliegen müssen. Das betrifft ggf. die Formblätter der Eltern, den Leistungsnachweis (ab dem 5. Semester) und Belege zu Eurem Antrag.
Wollt Ihr Euren Antrag lieber von Hand ausfüllen, könnt Ihr unter www.bafög.de die Formulare herunterladen.
Bei Rückfragen wendet Ihr Euch bitte immer direkt an Eure/n zuständige/n Sachbearbeiter/in. Die Kontaktdaten findet Ihr auf Eurem letzten BAföG-Bescheid oder hier. Gebt bei Rückfragen bitte immer Eure vollständige Förderungsnummer, sowie Euren Namen, die Hochschule sowie das Studienfach mit an, damit Eure Anfrage zugeordnet werden kann.
Übrigens: Seit Wintersemester 2020/2021 gibt es mehr Geld für mehr Studierende
Dank der 26. BAföG-Novelle der Bundesregierung treten seit Wintersemester 2020/2021 einige Änderungen zugunsten der Studierenden in Kraft. Hier informieren wir Euch über die Neuerungen.
Eine Übersicht gibt Euch auch das folgende Video: