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© DSW / Jan Eric Euler

Euer aktueller BAföG-Bewilligungszeitraum endet zum 30. September 2022? Dann stellt bis zum 31. Juli 2022 einen Weiterförderungsantrag.

Um eine möglichst nahtlose Fortsetzung der Zahlungen ab Oktober 2022 sicherzustellen, solltet ihr jetzt einen Weiterförderungsantrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen.

Bei Anträgen, die nach dem 31. Juli 2022 abgegeben werden oder die unvollständig sind, kann es zu Zahlungsunterbrechungen kommen! Zur Vollständigkeit der Anträge gehören bei elternabhängiger Förderung auch immer die Formblätter 3 für jedes Elternteil.

Ihr könnt euren Weiterförderungsantrag online unter www.bafoeg-bayern.de ausfüllen und mit der eID des Personalausweises auch rein elektronisch stellen.

Wann der Antrag wirksam gestellt ist, hängt davon ab, wie ihr ihn einreicht:

1. Wenn ihr den Antrag ausdruckt, persönlich unterschreibt und per Post versendet, bestimmt der Posteingang beim BAföG-Amt den Tag der Antragstellung.

2. Schneller geht es, wenn Ihr den Antrag als Foto oder Scan über das Upload-Portal auf der angegebenen Internetseite einreicht. Dazu müsst ihr ihn aber vorher ausdrucken und unbedingt unterschreiben. Der Tag des Uploads ist dann der Tag des Eingangs.

3. Ganz papierlos geht es mit eID. Wenn ihr einen neuen Personalausweis und einen geeigneten Kartenleser habt, könnt ihr den Antrag direkt online stellen. Er gilt dann sofort als eingegangen.

Bitte beachtet, dass für die Fristwahrung alle wesentlichen Unterlagen beim Amt für Ausbildungsförderung bis 31. Juli vorliegen müssen. Das betrifft ggf. die Formblätter der Eltern, den Leistungsnachweis (ab dem 5. Semester) und Belege zu eurem Antrag.

Wollt Ihr euren Antrag lieber von Hand ausfüllen, könnt ihr unter www.bafög.de die Formulare herunterladen. 

Bei Rückfragen wendet Ihr euch bitte immer direkt an eure zuständigen Sachbearbeiter*innen. Die Kontaktdaten findet ihr auf eurem letzten BAföG-Bescheid oder unter Kontakt auf unserer Website. Gebt bei Rückfragen bitte immer eure vollständige Förderungsnummer, sowie euren Namen, die Hochschule sowie das Studienfach mit an, damit eure Anfrage zugeordnet werden kann.

Übrigens: Seit Wintersemester 2020/2021 gibt es mehr Geld für mehr Studierende. Dank der 26. BAföG-Novelle der Bundesregierung sind ab Wintersemester 2020/2021 einige Änderungen zugunsten der Studierenden in Kraft getreten. Hier informieren wir euch über die Neuerungen.

Eine Übersicht gibt euch auch das folgende Video: