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© DSW / Jan Eric Euler

Euer aktueller BAföG-Bewilligungszeitraum endet zum 30. September 2023? Dann stellt bis zum 31. Juli 2023 einen Weiterförderungsantrag.

Um eine möglichst nahtlose Fortsetzung der Zahlungen ab Oktober 2023 sicherzustellen, solltet ihr jetzt einen Weiterförderungsantrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen.

Bei Anträgen, die nach dem 31. Juli 2023 (Frist) abgegeben werden oder die unvollständig sind, kann es zu Zahlungsunterbrechungen kommen!

Für den fristgerechten Eingang ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Amt für Ausbildungsförderung maßgeblich!

Zur Vollständigkeit der Anträge gehören bei elternabhängiger Förderung auch immer die Formblätter 3 für jedes Elternteil. Für jeden Elternteil ist ein Formblatt 3 auszufüllen. Zur Vollständigkeit gehören ggf. auch der Leistungsnachweis (Formblatt 5 ab dem 5. Semester) und notwendige Belege zum Antrag.

Ihr habt verschiedene Möglichkeiten, euren Weiterförderungsantrag zu stellen:

1. Online-Antragstellung unter www.bafög-digital.de. Die Übermittlung des Online-Antrags erfolgt elektronisch. Das Datum der erfolgreichen Übertragung gilt als Antragsdatum.

oder

2. Formular unter https://www.bafög.de oder www.bafög-digital.de herunterladen, ausfüllen und dem Amt für Ausbildungsförderung zusenden. Solltet ihr den Antrag per Post versenden, bestimmt der Posteingang beim Amt für Ausbildungsförderung den Tag der Antragstellung.

Für einen Weiterförderungsantrag ist entweder das Formblatt 1 oder das Formblatt 9 abzugeben. Hinzukommen bei elternabhängiger Förderung die Formblätter 3 für jedes Elternteil. Ab dem 5. Fachsemester ist der Leistungsnachweis abzugeben, das Formblatt 5. Solltet Ihr den Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder beantragen wollen, dann ist auch das Formblatt 4 abzugeben.

Bei Rückfragen wendet Ihr euch bitte an eure zuständigen Sachbearbeiter*innen. Die Kontaktdaten findet ihr auf eurem letzten BAföG-Bescheid oder unter Kontakt auf unserer Website. Gebt bei Rückfragen bitte immer eure vollständige Förderungsnummer, sowie euren Namen und die Hochschule mit an, damit eure Anfrage zugeordnet werden kann.

Übrigens: Seit Wintersemester 2022/2023 gibt es mehr Geld für mehr Studierende. Dank der 27. BAföG-Novelle der Bundesregierung sind ab Wintersemester 2022/2023 einige Änderungen zugunsten der Studierenden in Kraft getreten. Hier informieren wir euch über die Neuerungen.