Seit dem 2. September können Studienanfängerinnen und -anfänger unter 25 Jahren, die zum ersten Mal in Vollzeit an einer Hochschule eingeschrieben sind, und die bestimmte Sozialleistungen beziehen, eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Wie das funktioniert, erfährst du in diesem Beitrag.
Die Entscheidung, ein Studium zu beginnen, bringt viele Herausforderungen mit sich – und oft ist die finanzielle Situation eine der größten Hürden. Gerade für Studierende, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, können die anfänglichen Kosten für den Studienstart eine immense Belastung darstellen. Hier setzt die neue BMBF-Studienstarthilfe an, die speziell dazu entwickelt wurde, Studienanfängerinnen und -anfänger finanziell zu unterstützen und den Übergang ins Studium zu erleichtern.
Was ist die Studienstarthilfe?
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro, der an Studierende vergeben wird, die Sozialleistungen beziehen. Der Zuschuss soll dabei helfen, die wichtigsten Kosten, die zu Beginn eines Studiums anfallen, zu decken. Dazu gehören beispielsweise die Anschaffung einer IT-Ausstattung (wie Laptop oder Software), der Kauf von Lehrmaterialien, Mietkautionen oder Umzugskosten. Mit dieser finanziellen Unterstützung soll sichergestellt werden, dass der Start ins Studium nicht an den anfänglichen Ausgaben scheitert.
Wer kann die Studienstarthilfe beantragen?
Die Studienstarthilfe richtet sich an Studienanfängerinnen und -anfänger unter 25 Jahren.
Die Studienstarthilfe erhältst du nur, wenn du dich zum ersten Mal an einer Hochschule in Deutschland, einem anderen EU-Land oder der Schweiz einschreibst.
Außerdem musst du dich in einem Vollzeitstudiengang eingeschrieben haben.
Weitere Voraussetzung ist, dass du bereits Sozialleistungen beziehst. Dazu zählen unter anderem:
- Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II)
- Sozialhilfe
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht zum Lebensunterhalt
- Wohngeld
Eine vollständige Übersicht der Sozialleistungen steht auf dieser Seite.
Wie und wann kann die Studienstarthilfe beantragt werden?
Die Beantragung der Studienstarthilfe ist seit dem 2. September 2024 ausschließlich online möglich – über das Portal „BAföG Digital“.
Dabei gibt es eine wichtige Frist zu beachten: Du musst den Antrag bis zum Ende des Monats nach deinem Studienbeginn einreichen. Das bedeutet, wenn dein Studium beispielsweise im Oktober startet, musst du den Antrag spätestens bis zum 30. November stellen.
Außerdem sind für den Antrag auch Nachweise vorzulegen. Diese kannst du gleichzeitig mit dem Antrag über das Portal „BAföG Digital“ hochladen. Das Amt für Ausbildungsförderung benötigt in der Regel die Immatrikulationsbescheinigung und den Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen. Hierzu ist der aktuellste Bewilligungsbescheid über die Sozialleistung hochzuladen.
Muss der Zuschuss zurückgezahlt werden?
Der Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro muss nicht zurückgezahlt werden. Er dient als finanzielle Unterstützung zum Studienstart und ist ein Geschenk des Staates. Ausnahme: Sollte die Studienstarthilfe missbräuchlich beantragt oder genutzt werden, können Rückforderungen entstehen.
Ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit
Mit der neuen Studienstarthilfe sorgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dafür, dass auch Studierende mit einem geringeren finanziellen Hintergrund den Sprung ins Studium schaffen. Die Unterstützung ist gezielt darauf ausgerichtet, die anfänglichen finanziellen Hürden zu verringern und den Weg für eine erfolgreiche akademische Laufbahn zu ebnen.
Wichtig: Die Studienstarthilfe ist eine separate Unterstützung, die unabhängig vom regulären BAföG gewährt wird. Solltest du auch BAföG beanspruchen wollen, vergiss nicht, auch den BAföG-Antrag über BAföG Digital zu stellen.