Euer aktueller BAföG-Bewilligungszeitraum endet zum 31. März 2025? Dann stellt bis zum 31. Januar 2025 einen Weiterförderungsantrag, um eine möglichst nahtlose Fortsetzung der Zahlungen ab April 2025 sicherzustellen. Bei Anträgen, die nach dem 31. Januar 2025 (Frist) abgegeben werden oder die unvollständig sind, kann es zu Zahlungsunterbrechungen kommen.
Für den fristgerechten Eingang ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Amt für Ausbildungsförderung maßgeblich! Wenn ihr den Antrag per Post versendet, gilt der Tag, an dem der Brief im Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist, als der Tag der Antragstellung. Wir empfehlen daher eine Online-Antragsstellung unter www.bafoeg-digital.de. Das Datum der erfolgreichen digitalen Übertragung gilt als Antragsdatum und ist damit wesentlich schneller. Dies ist von Vorteil, für alle diejenigen, die den Antrag erst am 31. Januar 2025 stellen.
Zur Vollständigkeit der Anträge gehören bei elternabhängiger Förderung auch immer die Formblätter 3 für jedes Elternteil. Für jeden Elternteil ist ein Formblatt 3 auszufüllen. Zur Vollständigkeit gehören ggf. auch die Leistungsbescheinigung (Formblatt 5 ab dem 5. Semester) und notwendige Belege zum Antrag.
Die einfachste Form der Antragsstellung ist die Online-Antragstellung unter www.bafög-digital.de. Die Übermittlung des Online-Antrags erfolgt elektronisch. Das Datum der erfolgreichen Übertragung gilt als Antragsdatum.
Bei Rückfragen wendet Ihr euch bitte an eure zuständigen Sachbearbeiter*innen. Die Kontaktdaten findet ihr auf eurem letzten BAföG-Bescheid oder unter Kontakt auf unserer Website. Gebt bei Rückfragen bitte immer eure vollständige Förderungsnummer, sowie euren Namen und die Hochschule mit an, damit eure Anfrage zugeordnet werden kann.