BAföG
Noch bis 31.01: Weiterförderungsanträge fürs BAföG stellen
Euer aktueller BAföG-Bewilligungszeitraum endet zum 31. März 2021? Dann stellt bis zum 31. Januar 2021 einen vollständigen Weiterförderungsantrag beim Amt für Ausbildungsförderung. Um eine möglichst nahtlose Fortsetzung der Zahlungen ab April 2021 sicherzustellen, solltet Ihr jetzt einen Weiterförderungsantrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen.
BAföG - FAQ in der Corona-Pandemie
UPDATE 5. Juli 2021
Die COVID-19-Pandemie hat uns bisher drei Semester (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021) begleitet. Wir alle hoffen, dass wir uns bald über Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht keine Gedanken mehr machen müssen.
Noch bis 31.07: Weiterförderungsanträge fürs BAföG stellen!
Euer aktueller BAföG-Bewilligungszeitraum endet zum 31. September 2020? Dann stellt bis zum 31. Juli 2020 einen Weiterförderungsantrag beim Amt für Ausbildungsförderung. Um eine möglichst nahtlose Fortsetzung der Zahlungen ab Oktober 2020 sicherzustellen, solltet Ihr jetzt einen Weiterförderungsantrag beim Amt für Ausbildungsförderung stellen.
Ab 16.03.2020: Einstellung des Parteiverkehrs im Amt für Ausbildungsförderung
Update: 19.03.2020 | Aus aktuellem Anlass und zur Eindämmung einer Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ist ab Montag, den 16.03.2020 und bis auf Weiteres der Parteiverkehr im Amt für Ausbildungsförderung eingestellt. Hier erhaltet Ihr alle Informationen (for English, see below).
26. BAföGÄndG - Was sich ändert!
Ab dem Wintersemester 2019/2020 tritt das 26. BAföG-Änderungsgesetz (BAföGÄndG) in Kraft.
Was ändert sich dadurch? Wir haben hier für Euch die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.




