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Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Weder die Staatsangehörigkeit noch der Familienstand spielen eine Rolle. Entscheidend ist, dass die Frau ihren Arbeitsplatz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Das Gesetz gilt aber nicht für Studentinnen, die vorgeschriebene Praktika ableisten. Frauen, die befristete Verträge abgeschlossen haben, fallen unter das Mutterschutzgesetz, solange das befristete Arbeitsverhältnis besteht.

Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen haben nur Frauen, die freiwillig- oder pflichtversicherte Mitglieder mit Anspruch auf Zahlung von Krankengeld sind. Das Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfrist vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag gezahlt.

Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn den Betrag von 13 Euro, ist die Arbeitgeberseite verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. Es gibt also Mütter, die sowohl Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss erhalten. Es gibt aber auch Mütter, die nur eine der beiden Leistungen bekommen.

Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen bzw. geringfügig beschäftigte Frauen), haben keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können ein Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig 210 Euro erhalten (Antrag über das Bundesversicherungsamt).

Während der Schwangerschaft stellt der Arzt/die Ärztin eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag aus. Diese Bescheinigung erhält die schwangere Frau in zweifacher Ausfertigung. Die "Ausfertigung für die Krankenkasse" muss evtl. durch Angaben ergänzt werden und an die zuständige Krankenkasse geschickt werden. 

Mutterschaftsgeldrechner