Kindergeld bekommen in der Regel die Eltern. Lebt das Kind im Haushalt der Großeltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern, erhalten diese das Kindergeld. Es kann immer nur eine Person das Kindergeld für ein Kind erhalten.
Tipp: Studierende können sich das Kindergeld direkt auszahlen lassen (sog. Abzweigung). Voraussetzung hierfür ist, dass ein eigener Haushalt besteht und die Eltern keinen Unterhalt leisten.
Ab Januar 2023 erhält man für jedes Kind 250,-€.
Kindergeld kann nur rückwirkend für die letzten sechs Monate beantragt werden.
Ab dem 18. Lebensjahr wird es nur noch gewährt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- das Kind befindet sich in Ausbildung (z.B. Studium)
- das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet (zzgl. Wehr- und Zivildienst)
Weitere Informationen
- Bundeseinheitliche Rufnummern
für individuelle Anfragen zum Kindergeld und Kindergeldzuschlag: 0800 45555-30
für Fragen zu Auszahlungsterminen: 0800 45555-33 - Merkblatt "Kindergeld"
- www.familienkasse.de