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Sind Sie während der Schwangerschaft bzw. während der ersten drei Lebensjahre des Kindes ganz oder zeitweise beurlaubt, können Sie Unterstützung nach SGB II (Bürgergeld) erhalten, falls Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und keine Hilfe von gesetzlich Unterhaltsverpflichteten erhalten.

Der Regelsatz für Alleinstehende/Alleinerziehende beträgt seit dem 01.01.2024 pro Monat 563,-€, bei Paaren je Partner/in Bedarfgemeinschaften 506,-€. Die Grundsicherung für Kinder bis einschließlich 5 Jahren beträgt 357,-€, für Kinder vom 6. bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres 390,-€ und für Jugendliche vom 14. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres 471,-€ . Bei verheirateten Studierenden und Lebensgemeinschaften wird das Einkommen des Partners herangezogen. Beachten Sie, dass ALG II nicht rückwirkend gewährt wird.

Der Antrag kann beim Jobcenter gestellt werden:

Regensburg

Jobcenter Stadt Regensburg
Im Gewerbepark D 83
93059 Regensburg
Tel: 0941  64090 - 377

Jobcenter Landkreis Regensburg
Altmühlstr. 3
93059 Regensburg
Tel.: 0941  89936 - 111

Landshut

Jobcenter Stadt Landshut
Leinfeldstr. 6
84034 Landshut
Tel: 0871  697 - 783

Jobcenter Landkreis Landshut
Lehbühlstr. 28
84034 Landshut
Tel.: 0871   404722 - 98

Passau

Jobcenter Stadt Passau
Innstr. 30
94032 Passau
Tel.: 0851  508 - 901

Jobcenter Landkreis Passau
Dr.-Hans-Kapfinger-Str. 14c
94032 Passau
Tel.: 0851  85176 - 58

Deggendorf

Jobcenter Deggendorf
Hindenburgstr. 32
94469 Deggendorf
Tel.: 0991  3101 - 750

Jobcenter Landkreis Deggendorf
Hindenburgstr. 32
94469 Deggendorf
Tel.: 0991 3101- 750