Sind Sie während der Schwangerschaft bzw. während der ersten drei Lebensjahre des Kindes ganz oder zeitweise beurlaubt, können Sie Unterstützung nach SGB II (Bürgergeld) erhalten, falls Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und keine Hilfe von gesetzlich Unterhaltsverpflichteten erhalten.
Der Regelsatz für Alleinstehende/Alleinerziehende beträgt seit dem 01.01.2024 pro Monat 563,-€, bei Paaren je Partner/in Bedarfgemeinschaften 506,-€. Die Grundsicherung für Kinder bis einschließlich 5 Jahren beträgt 357,-€, für Kinder vom 6. bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres 390,-€ und für Jugendliche vom 14. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres 471,-€ . Bei verheirateten Studierenden und Lebensgemeinschaften wird das Einkommen des Partners herangezogen. Beachten Sie, dass ALG II nicht rückwirkend gewährt wird.
Der Antrag kann beim Jobcenter gestellt werden:
RegensburgJobcenter Stadt Regensburg | LandshutJobcenter Stadt Landshut |
PassauJobcenter Stadt Passau | DeggendorfJobcenter Deggendorf Jobcenter Landkreis Deggendorf |