BAföG - Antragstellung mit BAföG Digital
Seit August 2021 können Sie Ihren BAföG-Antrag direkt über die bundesweit einheitliche Plattform BAföG Digital einreichen. Unter www.bafoeg-digital.de führt Sie ein Antragsassistent Schritt für Schritt durch die gesamte Antragstellung – vom Erstantrag über Folgeanträge bis zur Studienstarthilfe.
Der Antrag lässt sich jederzeit unterbrechen und später fortsetzen, da Ihre Daten in einem persönlichen Account gespeichert werden. Mit einem BundID-Nutzerkonto können Sie den Antrag digital einreichen, ohne Ausdruck oder Postweg.
Die Vorteile auf einen Blick
- Einfach, verständlich, zeitsparend: Keine komplizierten Formulare – das System führt Sie über gezielte Fragen durch den Antrag.
- Belege per Upload hochladen: Laden Sie erforderliche Nachweise direkt hoch – auch nachträglich. Sie sparen sich Papierdruck und Porto.
- Status jederzeit einsehbar: Der aktuelle Bearbeitungsstand, Rückfragen oder fehlende Dokumente sind in Ihrem Bereich in BAföG Digital sichtbar.
- Wiederverwendbare Daten: Alle Angaben bleiben für Folgeanträge gespeichert – Sie müssen nicht jedes Jahr von vorne beginnen.
- Unterstützung direkt im Tool: Hilfe- und Erläuterungstexte begleiten Sie beim Ausfüllen und vermeiden typische Fehler.
BAföG Digital-App: Der Antrag auch mobil
Mit der kostenlosen BAföG Digital-App (verfügbar im Apple App Store und Google Play Store) können Sie bequem mit dem Smartphone Unterlagen zu einem bestehenden Antrag hochladen, Push-Benachrichtigungen zum Bearbeitungsstand erhalten und den BAföG-Rechner zur Schätzung Ihrer Förderung nutzen.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
- Erstantrag: Am besten so früh wie möglich stellen – die Förderung wird ab dem Monat des Antragseingangs bewilligt, frühestens jedoch ab Beginn des Studiums.
- Folgeantrag: Bis spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einreichen (31. Januar für Sommersemester, 31. Juli für Wintersemester), um Zahlungslücken zu vermeiden.
Darauf sollten Sie achten
- Kontakt über BAföG Digital: Verzichten Sie auf den Versand von Dokumenten und Anträgen per E‑Mail – unvollständige oder falsch formatierte Anhänge verzögern oder verhindern die Bearbeitung.
- Dokumente vollzählig hochladen: Achten Sie darauf, dass alle notwendigen Nachweise (Immatrikulationsbescheinigung, Mietnachweis, Einkommensunterlagen etc.) korrekt benannt und vollständig hochgeladen werden.
- Formblatt 09 nur bei Bedarf: Für Folgeanträge nutzen Sie nur dann das Formblatt 09, wenn sich die Zuständigkeit des Amtes nicht geändert hat, keine zeitliche Lücke zwischen vorangegangener und jetzt beantragter Förderung entsteht und sich Ihr Einkommen/Vermögen nicht geändert hat. Bei Änderungen ist die Vorlage des Formblattes 01 (Erstantrag) notwendig. Immer vorzulegen sind die Formblätter 03 der Eltern (für jedes Elternteil).




