Mensakarte
In Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz bezahlen Sie ausschließlich mit einer kontaktlosen Chipkarte. Die Bezahlfunktion ist in Ihrem Studentenausweis integriert.
Alle Studenten bekommen ihre Karte mit der Einschreibung.
Alle Gäste bekommen die Karte direkt bei unseren Service Büros/Info-Punkte:
In den Service-Büros werden Gäste-Karten ausgegeben. Es ist eine Kaution von 10,- € zu entrichten, die bei Rückgabe der Karte wieder zurückerstattet wird.
Wie funktioniert das mit der Chipkarte?
Ihre kontaktlose Chipkarte ersetzt das Bargeld beim Bezahlen. Sie müssen nicht einmal die Karte aus Ihrer Geldbörse oder Brieftasche entnehmen, sondern können die Geldbörse/Brieftasche mit der darin enthaltenen Karte auf das Lesegerät an der Kasse legen. Die Kassiererin erfasst die von Ihnen gewählten Speisen und Getränke. Auf der Digitalanzeige am Lesegerät sehen Sie den alten Saldo Ihrer Karte, den Gesamtbetrag, der von Ihrer Karte abgebucht wird, sowie den neuen Saldo.
An unseren Aufwertern können sie die Karte mit Guthaben aufladen. Halten Sie einfach ihre Geldbörse mit der Karte vor das Lesefeld. Das Display zeigt Ihnen zunächst das aktuelle Guthaben auf Ihrer Karte an. Sie können nun durch verschiedene bargeldlose Zahlungsmethoden das Guthaben auf Ihrer Karte erhöhen. Die Symbole der jeweiligen Zahlungsmethoden sind an den Automaten angebracht. Bei Ende der Transaktion erscheint das neue Guthaben am Display. Diesen Vorgang wiederholen Sie jedes mal, wenn Ihre Karte aufgewertet werden soll.
Wollen Sie lediglich wissen, wie hoch Ihr Guthaben ist, können Sie die Karte an jeden Kartenleser halten und der Saldo erscheint auf dem Display.
An der Kasse können Sie Ihre Karte nicht aufwerten!
Datenschutz!?
Auf der Chipkarte sind keine persönlichen Daten gespeichert. Gespeichert sind lediglich Kartennummer, aktueller Saldo und eine Kennung, ob es sich um eine Studenten-, Bediensteten- oder Gästekarte handelt.
Karte verloren oder beschädigt?
Wir können Ihre Karte bei Verlust sperren. Der Finder kann Ihr Guthaben ab Wirkung der Sperre nicht nutzen. Das verbleibende Guthaben kann Ihnen ersetzt werden. Wird die verlorene Karte zurückgegeben, können Sie gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises Ihre Karte wieder erhalten.
Auch im Falle einer Beschädigung der Karte kann das Guthaben ersetzt werden. Sollte eine mechanische Beschädigung offensichtlich sein, eine starke Verschmutzung vorliegen oder die Karte nicht mehr gefunden werden, verfällt die Kaution.
Wie muss die Chipkarte behandelt werden?
Die Karte darf nicht geknickt oder im Dauerzustand gebogen werden. In die Karte dürfen keine Löcher eingestanzt werden. Die Karte darf keiner starken Hitze ausgesetzt werden.
Nutzungsbedingungen
Weitere Informationen und die Nutzungsbedingungen der Mensakarte finden Sie hier auf dieser Seite.