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Bewerbung

Student sitzt mit Smartphone und Laptop im Wohnheimzimmer.
© DSW / Felix Noack

Voraussetzung für die Bewerbung um einen Wohnplatz in einer Wohnanlage des Studentenwerks ist das Erfüllen der nachfolgend genannten Bewerbungsbedingungen.

1. Allgemeines 

Die Vermietung eines Wohnplatzes in einer Wohnanlage des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz stellt eine indirekte staatliche Förderung dar. Gemessen an der Gesamtzahl der wohnungssuchenden Studierenden steht nur eine begrenzte Anzahl an Wohnplätzen zur Verfügung. Mit den folgenden Bewerbungsbedingungen soll eine möglichst gerechte Verteilung der staatlich geförderten Wohnplätze gewährleistet werden. Jede Bewerberin/jeder Bewerber erkennt mit der Abgabe der Bewerbung auf Aufnahme in eine Wohnanlage des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz die folgenden Bewerbungsbedingungen an.

1.1 Wer darf sich bewerben?

Nur Studierende der folgenden Hochschulen:
- Universität Regensburg
- Universität Passau
- Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg (OTH)
- Technische Hochschule Deggendorf (THD)
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut (HAW)
- TUM Campus Straubing
Die Einschreibung an einer der benannten Hochschulen ist durch die fristgerechte Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen.

Studierende die an den zuvor genannten Hochschulen Kurse besuchen. Hier ist der Hochschulwahl "andere Hochschule" auszuwählen und im Bereich "Dokumente hochladen" die Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule hochzuladen.

1.2 Wer darf sich nicht bewerben?

- Studierende, die vom Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz aus einem Mietverhältnis gekündigt
   wurden
- Personen, die vom Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz ein Hausverbot ausgesprochen
   bekommen haben 

1.3 Wie erfolgt die Bewerbung?

Die Bewerbung erfolgt online. Die Online-Bewerbung ist in den Sprachen Deutsch und Englisch verfügbar. Wenn Sie zu dem unter 1.1 aufgezählten Personenkreis gehören, klicken Sie bitte auf Online-Bewerbung.
Die von den Bewerbern ausgewählten Wohnformen und Wohnanlagen stellen keine Prioritätenliste dar.
Bitte beachten Sie, dass ein Wohnplatzangebot des Studentenwerks zeitlich begrenzt ist. Sollte dieses Angebot nicht fristgerecht angenommen werden, verfällt die Bewerbung. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer erneuten Bewerbung. 

1.4 Welche Bewerbungsfristen gibt es?

Sie können sich jederzeit für einen Wohnplatz in unseren Wohnanlagen bewerben.

1.5 Wie lange bleibt meine Bewerbung aktiv?

Damit Ihre Bewerbung aktiv bleibt, hat das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz eine Erinnerungs-E-Mail für Sie eingerichtet, welche Sie immer am 20. Tag des aktuellen Monats erhalten.
Sollten Sie weiterhin an einem Wohnplatz interessiert sein, bestätigen Sie bitte den in der E-Mail enthaltenen Link innerhalb von 7 Tagen. Mit der Bestätigung werden Sie weiterhin als Bewerber bei uns geführt. Sobald wir Ihnen einen Wohnplatz anbieten können, werden wir Sie anschreiben.
Sollten Sie den Link nicht im vorgegebenen Zeitraum bestätigen, werden wir Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigen.

1.6 Kann ich meine bestehende Bewerbung ändern?

Eine Änderung der Bewerbung ist nach erfolgreicher Bestätigung durch den Studierenden selbst nicht mehr möglich, sondern nur noch durch unsere Mitarbeiter/-innen des Fachbereichs Studentisches Wohnen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner.

2. Besondere Lebenssituationen 

Bei der Vergabe der Wohnplätze berücksichtigen wir bestimmte Lebenssituationen besonders, z. B. Bedürftigkeit bzw. Behinderung/chronische Erkrankung etc.
Liegen mehr berücksichtigungsfähige Bewerbungen vor als Wohnplätze zur Verfügung stehen, bevorzugen wir bedürftige Studierende und Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit.
Zusätzlich bewerten wir weitere soziale Kriterien mit Punkten (z. B. Studierende mit Kind oder weitere Geschwister ohne Einkommen).
Bei gleicher Punktezahl ist das Eingangsdatum des Antrages entscheidend.
Bitte geben Sie besondere Gründe, die für eine Aufnahme in einer Wohnanlage sprechen, auf einem Beiblatt an.

Wir behalten uns bei der Vergabe der Wohnplätze eine Auswahl der Bewerber/innen aus Gründen des Einzelfalls vor, um die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse sicherzustellen.                                               

2.1 Behinderungen und chronische Erkrankungen 

Wenn Sie eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung (wesentliche gesundheitliche Einschränkung) haben, besteht die Möglichkeit, sich um eine bevorzugte Aufnahme in unseren Wohnanlagen zu bewerben. Das Studentenwerk bietet dafür eine Vielzahl geeigneter Wohnplätze an (Wohnen für Studierende mit Handicap). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Studentisches Wohnen beraten Sie auch gerne persönlich.
Damit Ihre Bewerbung besonders berücksichtigt werden kann, vergessen Sie bitte nicht die  erforderlichen Nachweise im Bereich "Dokumente hochladen" des Online-Antrags hochzuladen. Als Nachweise gelten u. a. Ärztliches Attest, Behindertenausweis etc. 

2.2 Studieren mit Kind 

Studierende mit Kind/Kindern finden besondere Berücksichtigung.
Auch hierbei müssen Sie die entsprechenden Nachweise, z. B. Mutterpass, Geburtsurkunde(n) etc. im Bereich "Dokumente hochladen" des Online-Antrags hochladen. 

2.3 Geschwister 

Wenn Sie Geschwister ohne eigenes Einkommen (z. B. Schüler/in etc.) haben, findet auch dies besondere Berücksichtigung bei Ihrer Bewerbung. 

3.  Wohndauer 

Um möglichst vielen Studierenden die Möglichkeit zu eröffnen, in den Genuss zu kommen, in einem Wohnplatz des Studentenwerks zu wohnen, haben wir die Mietdauer auf sechs Semester begrenzt.
Die Wohndauerberechtigung besteht nur solange Sie in einen Studiengang an einer der in 1.1 genannten Hochschulen eingeschrieben sind.
Hierzu sind Sie verpflichtet, jedes Semester die Immatrikulationsbescheinigung bis zum im Mietvertrag genannten Stichtag vorzulegen.

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