Voraussetzungen
- Bei dem/n verstorbenem/n Elternteil/en muss die 5jährige Wartezeit erfüllt und mindestens ein Pflichtbeitrag für die Altersrente bezahlt worden sein
- Der/die Waise muss eine Ausbildung (Studium) absolvieren
- Der/die Waise darf das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (zzgl. Zeiten für Wehr- und Zivildienst). Die Halbwaisenrente beträgt 10%, die Vollwaisenrente 20% der Erwerbsminderungsrente, die der verstorbene Elternteil erhalten hätte plus einem Zuschlag, der sich aufgrund der rentenversicherungspflichtigen Arbeitsjahre errechnet.
Weitere Infos: www.deutsche-rentenversicherung.de