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Studentin gibt einem Studenten Orientierung beim Einzug.
© DSW / Felix Noack

Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag regelt die Beendigung des Mietverhältnisses vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin. Dies kann in besonders begründeten oder sozialen Härtefällen (Nachweise beifügen) durch den Mieter beantragt werden. Nach Beantragung prüft das Studentenwerk (Einzelfallprüfung), ob das Mietverhältnis vorzeitig beendet werden kann. Die dadurch entstehenden Verwaltungskosten gehen zu Lasten des Antragstellers. Der Aufhebungsvertrag dient nicht zur Umgehung der vertraglichen Kündigungsfristen. Das Studentenwerk behält sich vor ggf. einen Nachmieter zu verlangen, der die Bewerbungskriterien erfüllen muss.

Auto
siehe Kfz-Stellplatz

Auszug
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Rückgabe Ihres Wohnplatzes mit Ihrem zuständigen Hausmeister. Termine können ganz einfach online über den Auszugskalender vereinbart werden. Die bei der Rückgabe des Wohnplatzes festgestellten Schäden oder fehlendes Inventar werden mit der Kaution/Mietsicherheit verrechnet.

Balkon
siehe Grillen

Bankverbindung
Bitte geben Sie bei Überweisungen im Verwendungszweck unbedingt Ihre Personennummer an.
Sie finden diese auf der ersten Seite des Mietvertrages.

Kreditinstitut:    Sparkasse Regensburg
IBAN:                  DE35 7505 0000 0710 0109 50
SWIFT-BIC:         BYLADEM1RBG

Bettdecke, Kopfkissen und Bettwäsche
Bettdecke und Kopfkissen sind in den einzelnen Wohnplätzen nicht vorhanden. Diese sind selbst mitzubringen. Ebenso muss die Bettwäsche zum Beziehen der Bettdecke und des Kopfkissens sowie das Bettlacken zum Beziehen der Matratze mitgebracht werden. Bei internationalen Studierenden, die über die International Offices einen Wohnplatz vermittelt bekommen, besteht die Möglichkeit Bettwäsche zu bestellen. Hierfür wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 75,- Euro fällig.

Betriebskostenpauschale
Die Mietpreise enthalten eine Pauschale für die Betriebskosten (zum Beispiel Wasser, Strom, Heizung, Müllentsorgung usw.). Die vollständige Aufstellung der Betriebskosten ist der Anlage 1 des Mietvertrages zu entnehmen. Bei der Betriebskostenpauschale werden die Aufwendungen des Vermieters für sämtliche Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung pauschal abgegolten. Das heißt, Mieterinnen und Mieter zahlen jeden Monat einen feststehenden pauschalen Betrag zur Deckung der Betriebskosten an den Vermieter. Es erfolgt keine nachträgliche, jährliche Abrechnung der entstanden Betriebskosten mehr, sodass es zu keinen Erstattungen oder Nachzahlungen mehr kommen kann.

Bewerbungskriterien
Auf einen Wohnplatz in einer Wohnanlage des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz können sich nur Studierende der folgenden Hochschulen bewerben: Universität Regensburg, Universität Passau, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, Technische Hochschule Deggendorf, Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut, TUM Campus Straubing. Die Einschreibung an einer der genannten Hochschulen ist durch die fristgerechte Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen.

Bei der Vergabe der Wohnplätze berücksichtigen wir bestimmte Lebenssituationen besonders, beispielsweise Bedürftigkeit oder Behinderung/chronische Erkrankung. Weitere soziale Kriterien bewerten wir mit Punkten.

Brandschutz
Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkehrungen, Flucht- und Rettungspläne und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt. In der Regel verfügen die Wohnanlagen über ein aktuelles Brandschutzkonzept.

Des Weiteren ist der Vermieter zum Einbau und Betrieb von Rauchwarnmeldern gesetzlich verpflichtet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unter keinen Umständen die Rauchwarnmelder eigenmächtig herauszudrehen, abzunehmen oder in sonstiger Weise zu manipulieren sind. Gemeinschaftsküchen ohne funktionierenden Rauchwarnmelder werden vom Hausmeister geschlossen.

Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Manipulation der Brandschutzanlagen und Rauchwarnmelder entstehen, werden den Mietern in Rechnung gestellt. Darüber hinaus müssen die Verursacher mit mietvertraglichen Konsequenzen rechnen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Hausmeister.

Einzug
Einen Einzugstermin können Sie bereits vor Mietbeginn mit Ihrem zuständigen Hausmeister telefonisch oder per Mail vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie im Anschreiben zum Mietvertrag oder auf unserer Homepage bei der Beschreibung der jeweiligen Wohnanlage. Die Ausgabezeiten der Schlüssel sind in der Regel von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr. Abweichende Termine während der Arbeitszeit des Hausmeisters können nach vorheriger Absprache vereinbart werden.

Die Vormieterin oder der Vormieter hat die Miete bis zum Vertragsablauf für den Wohnplatz bezahlt und kann diesen somit auch bis zum letzten Werktag nutzen. Es ist daher nicht möglich, den Schlüssel für den Wohnplatz vor dem ersten Werktag Ihres Vertragsbeginns zu erhalten. Durch die meist nahtlose Übergabe der Wohnplätze kann es in Einzelfällen vorkommen, dass Reparaturen (bspw. ein neuer Wandanstrich) erst in den ersten beiden Wochen Ihres Mietvertrages durchgeführt werden können.

Denken Sie bei Ihrem Einzug bitte auch an die Wohnungsgeberbescheinigung. Der Hausmeister bestätigt mit seiner Unterschrift den Einzug. Mit dem unterschriebenen Dokument können Sie sich bei der Stadt anmelden.

Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Grundlage dafür ist der Energieverbrauch nach den Richtlinien der Energieeinsparverordnung. Den Energieausweis finden Sie bei der Beschreibung der jeweiligen Wohnanlage.

Fahrrad
In allen Wohnanlagen gibt es Abstellmöglichkeiten (je nach Wohnanlage Fahrradkeller, -käfige oder überdachte Flächen) für Fahrräder. Das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus, Fluren oder auf Balkonen ist verboten. Für höherwertige Fahrräder empfehlen wir den Abschluss einer Versicherung.

Des Weiteren empfiehlt der ADFC die Codierung des eigenen Fahrrads. Codierte Fahrräder sind als Diebesgut schwerer zu verkaufen. Die Codierung ist daher effektiver Diebstahlschutz. Sie zeigt, wer Eigentümer*in des Fahrrads ist und macht es der Polizei leicht, aufgefundene Fahrräder ihren Besitzer*innen zuzuordnen. Codierungen nehmen der Fahrradhandel und der ADFC vor Ort vor.

Flure
Das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen jeder Art in den Fluren, Gängen und Treppenhäuser sind nicht gestattet. Flure, Gänge und Treppenhäuser sind stets als Flucht- und Rettungswege freizuhalten.

Feueralarm
In der Anlage 3 des Mietvertrages finden Sie ausführliche Verhaltensweisen bei einem Feueralarm.

GEZ (Gebühreneinzugszentrale)
Der Begriff GEZ ist die veraltete Bezeichnung für "Rundfunkbeitrag". Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Rundfunkbeitrag.

Grillen
In größeren Wohnanlagen gibt es zum Teil einen zentralen Grillplatz. Das Grillen sowie das Verwenden von Partyfackeln auf Balkonen ist ausnahmslos verboten.

Hausmeister
Für jede Wohnanlage gibt es einen festen Hausmeister. Die Kontaktdaten finden Sie in der  Beschreibung der jeweiligen Wohnanlage.

Immatrikulationsbescheinigung
Bitte legen Sie uns unter Angabe der Wohnanlage, sowie der Wohnplatz- und Personennummer (vgl. Seite 1 des Mietvertrages) für jedes Semester eine gültige Immatrikulationsbescheinigung vor. Die Stichtage für das Sommer- bzw. Wintersemester sind 15. Mai bzw. 15. November.

Internet
Jeder Wohnplatz verfügt über einen Internetzugang. Die Kosten der Internetversorgung werden über die Betriebskostenpauschale abgerechnet. In den Wohnanlagen des Hochschulortes Passau ist derzeit der Internetzugang nur via LAN-Kabel möglich. Sofern Sie mehrere Geräte anschließen oder WLAN nutzen möchten, können Sie einen eigenen privaten Router anschließen. An allen anderen Hochschulorten ist jeder Wohnplatz mit einem Modem für WLAN- und LAN-Verbindungen ausgestattet. Für LAN-Verbindungen ist keine weitere Anmeldung oder Registrierung erforderlich. Die Zugangsdaten für die WLAN-Verbindungen sind mit einem Aufkleber auf dem jeweiligen Modem vermerkt. Anleitungen sind im Bereich Downloads hinterlegt.

Kaution/Mietsicherheit
Mit Mietbeginn wird die bereits geleistete Reservierungsgebühr in voller Höhe auf die unverzinsliche (vgl. § 511 Nr. 3 Satz 5 BGB) Mietsicherheit (umgangssprachlich Kaution) angerechnet. Die Kaution beträgt aktuell 350,- Euro. Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhalten Sie die Mietsicherheit innerhalb der gesetzlichen Fristen zurück, sofern keine Schäden bei der Wohnplatzrückgabe festgestellt wurden oder andere offene Forderungen bestehen.

Küchen/Gemeinschaftsküchen
Für die Sauberkeit der Gemeinschaftsküchen ist vorrangig und in erster Linie die Küchengemeinschaft selbst verantwortlich. Das Reinigungspersonal beseitigt nur „leichte, normale“ Verschmutzungen. Die Arbeitsflächen werden nur gereinigt, sofern diese frei zugänglich sind, das heißt nicht mit Geschirransammlungen verstellt sind. Es ist selbstverständlich, dass die Küchengemeinschaft selbst dafür Sorge trägt, dass jeglicher Müll (auch der Restmüll) regelmäßig in kurzen Zeitabständen über die Mülltonnen/Sammelstellen entsorgt wird. Kühlschränke und Backröhren sind regelmäßig von den Mieterinnen und Mietern zu säubern. Bei verwahrlosten Küchen, die auch nach Aufforderung des Hausmeisters nicht aufgeräumt werden, trägt die Kosten einer Grundreinigung allein die Küchengemeinschaft.

Küchensprecher
Seit dem Wintersemester 2021/2022 gibt es in allen Wohnanlagen das Projekt Küchensprecherinnen und Küchensprecher. Gemeinsam mit den anderen Küchennutzern werden Reinigungspläne erstellt und bei Bedarf wird durch den Küchensprecher oder die Küchensprecherin auf hygienische Mängel aufmerksam gemacht. Die Küchensprecherinnen und Küchensprecher sind Ansprechpartner für Reinigungskräfte und Hausmeister bei Sauberkeitsproblemen in den Küchen. Für ihre Tätigkeit erhalten die Küchensprecherinnen und Küchensprecher ein Guthaben von 50,- Euro auf ihre Mensakarte gebucht.

Kündigung
Mieterinnen und Mieter der Hochschulen OTH Regensburg, HAW Landshut und TH Deggendorf können nur zum 28. Februar oder 31. August kündigen. Mieterinnen und Mieter der Universitäten Regensburg, Passau und der TU München Campus Straubing können nur zum 31. März oder 30. September kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Die Kündigung bedarf der Schriftform (vgl. Mietvertrag § 8).

Hier finden Sie einen Kündigungsvordruck.

Kfz-Stellplatz
In einigen Wohnanlagen können Kfz-Stellplätze teils im Freien teils in Tiefgaragen angemietet werden. In der Beschreibung unserer Wohnanlagen finden Sie weitere Informationen dazu.

Meldebescheinigung/Wohnungsgeber- oder Vermieterbescheinigung
Beim Einzug erhalten Sie vom Hausmeister die Wohnungsgeberbescheinigung unterschrieben ausgehändigt, um diese bei der Meldebehörde vorlegen zu können. Bitte beachten Sie, dass Sie nach
§ 17 Bundesmeldegesetz dazu verpflichtet sind, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Ausländische Mieter erhalten dieses Formular auch für die Abmeldung, sofern es einen gültigen Mietvertrag für die Dauer von mindesten drei Monaten gab. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Meldebehörden am jeweiligen Hochschulort.

Mietvertrag
Hier finden Sie einen Mustermietvertrag für ein Apartment in unseren Wohnanlagen.

Möblierung
Alle Wohnplätze (mit Ausnahme der Gabelsberger Straße in Straubing) sind möbliert und mindestens mit Bett, Schrank, Schreibtisch und Stuhl ausgestattet. Um die Lebensdauer des Mobiliars nicht unnötig zu verkürzen ist das Umstellen des Schranks und des Bettes untersagt. Die Möbel sind nicht witterungsbeständig und somit ist es verboten diese ins Freie zu stellen. Witterungsbedingte und auch sonstige Schäden am Mobiliar werden wir dem Mieter in Rechnung stellen und ggf. mit der hinterlegten Mietsicherheit verrechnen.

Müll
Auf dem Gelände jeder Wohnanlage befinden sich Restmülltonnen. Wertstoffe (Papier, Glas, Kunststoffe etc.) gehören NICHT in die Restmülltonnen, da ansonsten die Entsorgung der Tonnen verweigert wird. Bitte nutzen Sie die vorhandenen Papiertonnen auf dem Wohnanlagengelände und die Wertstoffbehälter auf oder in der Nähe der Wohnanlage und trennen Sie sortenrein. Nutzen Sie die Entsorgungsmöglichkeiten nicht nur in Ihrem Interesse und dem Ihrer Mitbewohner, sondern auch im Interesse unserer Umwelt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoschreiben "Mülltrennung und Sauberkeit", das wir Ihnen semesterweise per Mail zukommen lassen.

Nachmieter
Wird der Antrag auf Aufhebung des Mietvertrags im Einzelfall genehmigt, behalten wir uns vor einen Nachmieter zu verlangen, der die Bewerbungskriterien erfüllen muss. Ein Anspruch zur vorzeitigen Vertragsaufhebung besteht nicht (siehe auch Kündigung und Aufhebungsvertrag).

Rauchen
Seit 01. Januar 2008 gilt in Bayern das Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG) welches gem. Art. 2 Ziff. 5 auch für Studentenwohnanlagen anzuwenden ist. Das Rauchen ist in allen Gemeinschaftsbereichen (Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsraum, TV-Raum, gemeinschaftlich genutzten Küchen, Wasch- und Trockenräumen etc.) untersagt.

Reparaturen
Stellen Sie einen Mangel oder auch einen Schaden fest, so informieren Sie bitte den Hausmeister per E-Mail. Die jeweiligen E-Mail-Adressen finden Sie bei der jeweiligen Wohnanlage auf unserer Homepage und per Aushang auch in den Wohnanlagen. Ihr Hausmeister wird sich baldmöglichst darum kümmern.

Rundfunkbeitrag
Seit dem 1. Januar 2013 gibt es den Rundfunkbeitrag. Dieser ersetzt die bisherigen Rundfunkgebühren - daher wurde auch die ehemalige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice umbenannt. Für jede Wohnung wird pauschal ein Beitrag berechnet, sodass grundsätzlich jeder Haushalt monatlich 18,36 Euro zahlen muss - unabhängig von der Nationalität. Mieterinnen und Mieter, die Sozialleistungen, wie beispielsweise BAföG, beziehen, können sich auf Antrag von der Zahlungspflicht befreien lassen. Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Rundfunkbeitrag des Beitragsservices (externer Link).

Sonstige Wohnanlagen
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz ist zahlenmäßig der größte Anbieter an mit öffentlichen Mitteln errichteten Wohnplätzen. Daneben gibt es auch andere Träger, wie z. B. kirchliche Einrichtungen oder private Träger, die öffentlichen Wohnraum anbieten. Informationen hierzu finden Sie im Internet.

Treppenhaus
siehe Flure

Tutoren
In unseren Wohnanlagen gibt es Wohnanlagen-Tutoren sowie internationale Tutoren:

Wohnanlagen-Tutoren
Die Wohnanlagen-Tutoren engagieren sich für ein positives Miteinander aller Bewohnerinnen und Bewohner mit Willkommenstreffen, sportlichen Aktivitäten, Ausflügen, Kochabenden und Sonntagsfrühstück, Schafkopfturnieren und vieles mehr.

Internationale Tutoren
Die internationalen Tutoren sind mehrsprachig, unterstützen als kompetente Peers ausländische Studierende und organisieren interkulturelle Veranstaltungen.

Tutoren erhalten im Bestellzeitraum für ihre Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 140,- Euro (mit Ausnahme der Monate August und September). Finanziert wird das Tutorenprogramm über Zuschüsse des Freistaates Bayern und aus Eigenmitteln des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz. Die Kontaktdaten der Tutoren hängen in der Regel in der Nähe des Eingangsbereichs in Schaukästen oder an Schwarzen Brettern aus.

TV-/Fernsehanschluss
Jeder Wohnplatz ist mit einem TV-Anschluss ausgestattet. Je nach Wohnanlage können unterschiedlich viele Programme (Satelliten- oder Kabelanschluss) empfangen werden. Private TV-Geräte, Radios, Computer, Tablets, Smartphones etc. sind grundsätzlich beitragspflichtig. Der Rundfunkbeitrag ist in der Miete nicht enthalten.

Umzug
Ein Umzug innerhalb unserer Wohnanlagen kann in besonders begründeten oder sozialen Härtefällen nach frühestens drei Semestern Wohndauer durch den Mieter beantragt werden. Nach Beantragung prüft das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz (Einzelfallprüfung) ob der Umzugsantrag genehmigt werden kann. Die dadurch entstehenden Verwaltungskosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

Untervermietung
Während einer studienbedingten Abwesenheit (beispielsweise Auslandssemester oder Praktikum) ist die Untervermietung des Wohnplatzes für maximal ein Semester möglich. Der Hauptmieter muss rechtzeitig vorher einen Antrag auf Untervermietung stellen. Dem Antrag müssen schriftliche Nachweise (beispielsweise Nachweis über Auslandssemester oder Praktikumsvertrag) beigefügt werden. Dabei sollte auch die Untermieterin/der Untermieter die Bewerbungskriterien erfüllen. Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz prüft und genehmigt den Antrag. Während der Untervermietung bleiben Sie Hauptmieter, das heißt, die Miete wird auch weiterhin von Ihrem Konto abgebucht. Sie haften auch für Schäden, die vom Untermieter/Untermieterin verursacht werden.

Sollten Sie Ihren Wohnplatz dennoch ohne Genehmigung des Studentenwerks untervermieten, sind wir gezwungen, von unserem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Sollten wir den Wohnplatz nicht lückenlos weitervermieten können, machen wir die durch die außerordenliche Kündigung entgangenen Mieteinnahmen als Schadensersatz geltend.

Übergabeformular
Im Übergabeformular werden bei der Wohnplatzübergabe unter anderem  Schäden, fehlende Einrichtungsgegenstände usw. erfasst. Schäden bzw. Mängel, die nach Einzug festgestellt werden, müssen auf dem Übergabeformular innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beim Vermieter angezeigt werden. Überprüfen Sie daher Ihren Wohnplatz unmittelbar nach Einzug mit Hilfe des Übergabeformulars.

Versicherung (Hausrat- und Haftpflichtversicherung)
Für Schäden, die am Eigentum (Hausrat) der Mieterin/des Mieters entstehen, z. B. durch einen Wasserrohrbruch, haftet die Hausratversicherung der Mieterin/des Mieters. Es ist daher empfehlenswert eine Hausratversicherung abzuschließen, sofern z.B. kein Versicherungsschutz über den Versicherungsvertrag der Eltern besteht. Höherwertige Fahrräder können gegen eine Zusatzprämie mitversichert werden.

Für Mietsachschäden, das heißt Schäden die die Mieterin/der Mieter am gemieteten Wohnplatz verursacht (z. B. Sprung im Waschbecken, Auswechseln des Türschlosses, Beschädigung des Fensters oder der Balkontüre usw.), für die der Vermieter die Mieterin/den Mieter in Haftung nimmt (z. B. über die Mietsicherheit/Kaution), empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.

Waschen/Trocknen
Die Waschmaschinen und Wäschetrockner werden vom Studentenwerk betrieben. Störungsmeldungen richten Sie bitte direkt an den Hausmeister.

Welcome-Guides/Welcome-Guide-Programm
Welcome-Guides sind Studierende, die auch Mieterinnen oder Mieter der Wohnanlage sind und internationale Mieterinnen und Mieter nach der Ankunft in Deutschland oder am Studienort und in der ersten Phase des Studiums mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Welcome-Guides helfen neu einziehenden internationalen Studierenden bei der Anreise vom Bahnhof zur Wohnanlage, bei der Verpflegung in Quarantänezeiten oder bei der Überwindung von sprachlichen Barrieren. Sie können Tipps und Infos über vorhandene Dienstleistungs- und Beratungseinrichtungen und Verpflegungs- möglichkeiten an den Hochschulen geben. Das Interesse am Welcome-Guide Programm können internationale Studierende in der Online-Bewerbung angeben.

Wertstoffe (Papier, Glas, Kunststoffe, etc.)
siehe Müll

Wohnberechtigung
siehe Immatrikulationsbescheinigung

Zimmertypen
In unseren Wohnanlagen gibt es unterschiedliche Zimmertypen:

  • Wohnplatz mit eigener Küchenzeile und eigenem Bad (Einzelvollapartment)        
  • behindertenfreundlicher Wohnplatz mit eigener Küchenzeile und eigenem Bad 
  • Wohnplatz in einer WG, die Küche und das Bad werden gemeinschaftlich genutzt (WG-Wohnplatz)
  • behindertenfreundlicher Wohnplatz in einer WG, die Küche und das Bad werden gemeinschaftlich genutzt    
  • Wohnplatz mit eigenem Bad und gemeinschaftlicher Küchennutzung (Teilapartment)  
  • behindertenfreundlicher Wohnplatz mit eigenem Bad und gemeinschaftlicher Küchennutzung