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Das Studentenwerk unterstützt als Partner der Hochschulen vor Ort den Prozess der Internationalisierung und bietet internationalen Studierenden Service und Beratung in den Bereichen Wohnen, Verpflegung, Finanzierung, Soziales und Kultur.

Informationen, Fragen und Hinweise zur Planung eines Studiums

Das Angebot an Studiengängen in Deutschland ist groß und vielfältig. Die Studienberatungen der Universitäten und Hochschulen geben einen Überblick über das Studienangebot und beraten zur Wahl des Studiengangs. Weitere Orientierung zur Studienwahl bietet der offizielle Studienführer für Deutschland.

Um in Deutschland studieren zu können, benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung, also ein Zeugnis, mit dem Sie in Ihrem Land zum Studium zugelassen werden können.

Die Hochschulen in Deutschland können aber auch noch weitere Anforderungen stellen. So gibt es für bestimmte Studiengänge oder einzelne Universitäten zusätzliche Anforderungen an den Notendurchschnitt oder auch an die Sprachkenntnisse.

Beachten Sie bitte auch, dass die Bewerbungsfristen unterschiedlich sind. Sie sollten sich daher so detailliert wie möglich über die Zulassungsbedingungen für den Studiengang Ihrer Wahl informieren.

Ansprechpartner in diesen Fragen sind vor allem die International Offices und die Studentensekretariate der Hochschulen.

Weitere Informationen zum Thema Sprachkenntnisse, Eignungstests, Zeugnisanerkennung, Bewerbungsverfahren und Studienkollegs finden Sie unter: http://www.internationale-studierende.de/fragen_zur_vorbereitung/studienvoraussetzungen/.

Die meisten Studiengänge in Deutschland werden auf Deutsch angeboten. Einige Fächer können Sie aber auch in Englisch studieren. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, in welcher Sprache die von Ihnen gewählten Fächer gelehrt werden.

Reicht Ihre Vorbildung nicht aus, um in Deutschland direkt zum Studium zugelassen zu werden, müssen Sie eine Feststellungsprüfung ablegen. Dazu besuchen Sie in der Regel ein Studienkolleg.

Die Universitäten und Hochschulen der Region Niederbayern/Oberpfalz bieten während des Studiums viele Möglichkeiten, Sprachen zu erlernen und zu vertiefen. Nähere Informationen erhalten Sie bei den International Offices.

Studierende aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und aus einigen weiteren Ländern können ohne Visum nach Deutschland einreisen.
Alle anderen internationalen Studierenden benötigen in der Regel ein Visum - vor allem, wenn sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen.

Erkundigen Sie sich vorab nach den Einreisebestimmungen, die für Ihr Land gelten. In Deutschland angekommen, müssen Sie Ihr Visum der deutschen Ausländerbehörde vorlegen, die es in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umwandelt.

Weitere Informationen zum Thema Visum, Finanzierungsnachweis, Krankenversicherung und Aufenthaltserlaubnis finden Sie unter: http://www.internationale-studierende.de/fragen_zur_vorbereitung/einreise/.

In Deutschland wohnen Studierende entweder in Studentenwohnheimen der Studentenwerke oder in einer privaten Unterkunft. Beginnen Sie am besten noch vor Abreise nach Deutschland mit der Suche nach einer Unterkunft. Meist müssen Sie selbst ein Zimmer oder eine Wohnung suchen, denn anders als vielleicht in anderen Ländern erhalten Sie an deutschen Hochschulen nicht automatisch mit der Einschreibung eine Unterkunft.

Der erste eigene Mietvertrag – die Pflichten des Mieters und des Vermieters

In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, der die zeitweise Überlassung des Mietobjektes gegen Entgelt regelt: der Vermieter ist verpflichtet den Gebrauch des Mietobjektes zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete besteht.

  • Die Pflichten des Mieters

Miete pünktlich zahlen
Mieter sind dazu verpflichtet, die Miete pünktlich zu bezahlen. In der Regel müssen Sie die Miete bis spätestens zum dritten Werktag des Monats im Voraus bezahlen. Bei Mietrückstand von mehr als zwei Monatsmieten oder zweimaliger Teilzahlung der Miete hat der Vermieter das Recht, den Mietvertag fristlos zu kündigen. Auch eine dauerhaft unpünktliche Mietzahlung kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen. Um das zu vermeiden, richten Sie am besten einen Dauerauftrag für die Mietzahlung ein. Achten Sie dann darauf, dass Ihr Konto zu Monatsbeginn immer ausreichend gedeckt ist.

Mietkaution hinterlegen
Um eine Wohnung anzumieten, muss in der Regel eine Kaution von maximal drei Nettokaltmieten hinterlegt werden. Diese Kaution ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig und kann über die ersten drei Mietmonate verteilt gezahlt werden.

Hausordnung beachten
Unabhängig vom allgemeinen Respekt, den Sie jedem Hausbewohner zollen sollten, hat jedes Haus eine eigene Ordnung. Diese sollten Sie beachten. Das gilt zum Beispiel für Lärm, aber ebenso für die Entsorgung von Müll. Bedenken Sie, dass viele Verstöße gegen eine Hausordnung zu einer Kündigung seitens des Vermieters führen können.

Mängel melden
Stellen Sie Mängel an Ihrer Wohnung fest, sollten Sie diese unverzüglich an den Vermieter melden. Entstehen weitere Schäden, weil Sie die Mängel nicht gemeldet haben, kann der Vermieter Sie im schlimmsten Fall zur Kostenübernahme auffordern.

Wohnung heizen
Viele Mieter möchten Heizkosten sparen und nutzen ihre Heizungsanlage nur spärlich. Sollte dadurch allerdings Schimmel entstehen oder ein Rohr einfrieren, sind Sie für diese Schäden verantwortlich. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Wohnung ausreichend beheizt wird.

Nicht ungefragt untervermieten
Sollten Sie Teile der Wohnung oder die gesamte Wohnung untervermieten wollen, zum Beispiel während eines Auslandsaufenthaltes, müssen Sie Ihren Vermieter vorher um Erlaubnis fragen.

  • Die Verantwortung des Vermieters

Ein Vermieter ist dafür zuständig, dass die Wohnung während der Mietdauer dem Zustand entspricht, den sie bei der Anmietung hatte. Somit ist er verpflichtet, Schäden zu beheben. Allerdings sind Sie als Mieter in der Regel dazu angehalten, kleine Schäden oder Schönheitsreparaturen selbst zu erledigen. Hierzu zählt zum Beispiel das Streichen von Wohn- oder Nutzräumen in der Wohnung. Aber ebenso wie der Vermieter für den Zustand der Wohnung verantwortlich ist, sind auch Mieter dazu verpflichtet, die Wohnung zu pflegen. Der Vermieter gewährleistet, dass die Heizungsanlage funktioniert und die Wohnung auf mindestens 20°C erwärmen kann. Als Mieter müssen Sie jedoch auch sofort melden, wenn die Heizungsanlage nicht funktionieren sollte.

Nicht verantwortlich ist der Vermieter für alle Schäden, für die Sie selbst verantwortlich sind. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich der Mieter beim Bezug der ersten Wohnung mit notwendigen Versicherungen auseinandersetzt. Eine private Haftpflichtversicherung kann Mieter im Schadensfall absichern.

Was kostet ein Studium in Deutschland? 

siehe Lebenshaltungskosten von Studierenden

Die Ausgaben von Studierenden variieren stark, die Höhe der Ausgaben ist z.B. vom Alter der Studierenden und der Wohnform abhängig.

Tipps zur Finanzierung des Studiums erhaltet Ihr hier:

Video in deutscher Sprache

Video in englischer Sprache

Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen einige Formalitäten geklärt werden: z.B. Anmeldung am neuen Wohnsitz oder Umwandlung des Visums in eine Aufenthaltserlaubnis. Die International Offices der Hochschulen bieten dazu in der Regel Unterstützung an.

Um Ihnen die Orientierung an Ihrer Hochschule zu erleichtern, haben wir für Sie einige Ansprechpartner aufgelistet, die Ihnen bei Fragen zur Planung des Studiums weiterhelfen können.
Der Ansprechpartner für Fragen zum Studium ist Ihre Hochschule.
Das Studentenwerk unterstützt Sie bei Fragen zur Finanzierung, zu Studentenwohnanlagen und bei sozialen und kulturellen Anliegen.

  • Akademisches Auslandsamt/International Office
    Das Akademische Auslandsamt ist die wichtigste Anlaufstelle für internationale Studierende und unterstützt bei organisatorischen Fragen.

  • Studierendensekretariat/Studienzentrum
    Das Studierendensekretariat ist zuständig für Bewerbung, Zulassung, Studienbescheinigungen und Beurlaubung.

  • Studienberatung
    Die Studienberatung hilft Ihnen bei allgemeinen Fragen zur Wahl des Studiengangs, Bewerbung und zu den Studienordnungen.

  • Fachstudienberatung bzw. StudiengangskoordinatorInnen
    Die Fachstudienberatung bzw. der oder die StudiengangskoordinatorInnen beantworten Fragen zum jeweiligen Studiengang, zum Modulkatalog und zum Stundenplan.

  • Prüfungsamt
    Bei Fragen zu Prüfungsangelegenheiten und Notenverbuchung wenden Sie sich an das Prüfungsamt. Dieses ist außerdem für die Ausstellung von Zeugnissen und Bescheinigungen zuständig.

  • Studierendenvertretung/AStA
    Die gewählte Studierendenvertretung vertritt die Interessen der Studierenden und führt verschiedene Informationsveranstaltungen durch.

  • Fachschaften und Fachschaftsvertretungen
    Fachschaften sind gewählte Studierendenvertretungen und Gremien, die sich für die Interessen von Studierenden einsetzen. Sie engagieren sich vor allem zu Studienbeginn für einen erfolgreichen Studienstart für Erstsemester und entwickeln eigene studentische Projekte.

  • Internationale Hochschulgruppen
    Internationale Hochschulgruppen machen es sich zur Aufgabe Studierende untereinander zu vernetzen. Sie organisieren vielfältige Angebote, studentische Projekte oder Tandemprogramme.  Hochschulgruppen bieten ein gutes Umfeld, um am Studienstandort neue Studierende kennenzulernen.

  • Internationale Tutoren/Tutorinnen des Studentenwerks
    Internationale Tutoren engagieren sich für internationale Studierende an den Hochschulen. Sie entwickeln kulturelle Angebote, organisieren Sport- und Freizeitaktivitäten und bieten „internationale“ Sprechzeiten an.