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In den Gesprächen zwischen dem Deutschen Studentenwerk sowie den Studierenden- bzw. Studentenwerken und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ist eine grundsätzliche Einigung erzielt worden, die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den Monat November 2020 wieder einzusetzen.

Die Infektionszahlen steigen und zur Eindämmung des Virus' haben Bundesregierung und Länderchefs Maßnahmen getroffen, die das öffentliche Leben im November zu einem beachtlichen Teil einschränken. Gastronomische Einrichtungen dürfen Speisen und Getränke nur zur Mitnahme ausgeben, Kulturbetriebe müssen gar vollständig schließen. In beiden Bereichen werden häufig Studierende eingesetzt, die zur Finanzierung ihres Studiums in Restaurants, Bars, Cafés, Kinos etc. jobben.

Viele von Euch werden sich fragen, ob nun die zwischen Juni und September vom Bundesministerium für Bildung und Forschung eingeführte Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage zurückkommt. Wir informieren Euch über eine mögliche Wiederaufnahme der Überbrückungshilfe.

Zu allererst: Stand heute – 5. November 2020 – haben wir noch keine Gewissheit, wann genau und in welcher Form die Überbrückungshilfe zurückkommen wird.

In den Gesprächen zwischen dem Deutschen Studentenwerk (DSW) sowie den Studierenden- bzw. Studentenwerken und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ist aber eine grundsätzliche Einigung erzielt worden, die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den Monat November wieder einzusetzen. Über weitere Details wird jetzt noch gesprochen.

Die derzeitige Planung

Die Beantragung soll für den Monat November 2020 wieder über die bundesweit geltende, etablierte IT-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de im reinen Onlineverfahren ermöglicht werden. Bitte wartet, bis es soweit ist! Jegliche an uns, das Deutsche Studentenwerk oder das BMBF jetzt schon eingesandten Unterlagen und Anfragen in diesem Zusammenhang können nicht bearbeitet und nicht zurückgesandt werden. Bitte seht daher von weiteren Nachfragen ab; wir können derzeit nicht mehr sagen.

Sobald wir mehr wissen, informieren wir Euch auf den folgenden Seiten über die geplante Wiederaufnahme der Überbrückungshilfe:

https://www.stwno.de/corona
https://www.instagram.com/stw_niederbayern_oberpfalz/
https://www.facebook.com/STWNO
www.stwno.de/ueberbrueckungshilfe (derzeit inaktiv)

Wie lief die Überbrückungshilfe von Juni bis September im STWNO – ein Rückblick

Bis Ende September 2020 sind beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz mehr als 4.500 vollständige Anträge auf Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende in pandemiebedingter Notlage eingegangen.

In 54 % der Anträge erfolgte eine Förderung; das sind in absoluten Zahlen beinahe 2.500 angenommene Anträge.

Somit konnte Studierenden, die infolge der Pandemie ihren Nebenjob verloren hatten oder von ihrer Familie nicht mehr finanziell unterstützt werden konnten, ca. 2.500 Mal geholfen werden – mit über 1 Million Euro nicht rückzahlbarem Zuschuss.

62 % dieser Studierenden wurden mit der Höchstsumme von 500 Euro unterstützt.

Der Anteil der Studierenden, die den Online-Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, ist ungleich verteilt und variiert: Je nach Hochschulstadt fiel die Förderquote gemessen an den vorläufigen Studierendenzahlen unterschiedlich aus:

Hochschule/Universität Anzahl der geförderten Studierenden Fördersumme Förderquote (Anzahl der geförderten Studierenden / vorläufige Studierendenzahlen)
Universität Regensburg 675 287.500 € 3,4 %
OTH Regensburg 482 207.200 € 4,5 %
Universität Passau 538 226.100 € 4,5 %
TH Deggendorf einschließlich European Campus Rottal-Inn 455 198.300 € 6,9 %
Hochschule Landshut 287 125.000 € 6,9 %
 TUM Campus Straubing 8 3.600 € 2,0 %

(Anträge von Studierenden des TUM Campus Straubing wurden vom Studentenwerk München bearbeitet. In wenigen Fällen haben wir aber Amtshilfe geleistet, um eine schnelle Bearbeitung im Hinblick auf die Notlage nicht zu verzögern).

Zur Bearbeitung der Anträge haben wir ein eigenes Team aus verschiedenen Arbeitsbereichen zusammengestellt – bis zu 15 Menschen stark –, das sich in kürzester Zeit inhaltlich eingearbeitet und ein neues Online-System bedienen gelernt hat, und das dann, über vier Monate hinweg, ohne vorherige Testphase, mehrere tausend Anträge bearbeitet, geprüft und entschieden hat. Das war ein immenser Stresstest und Kraftakt, den wir aber zum Wohl der Studierenden gerne und aus Überzeugung geleistet haben!

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die insgesamt mehr als 4.500 vollständigen Anträge gewissenhaft, gründlich und nach bundesweit einheitlichen Vorgaben geprüft und bearbeitet. Sie waren gebunden an die Förderkriterien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, und es galt auch Missbrauch zu verhindern. Ablehnen mussten wir daher 46 % der Anträge.

Keine Ablehnung ist uns leichtgefallen! Uns war jederzeit klar, dass hinter den Anträgen Menschen in einer Notlage stehen. Die Überbrückungshilfe greift jedoch nur für Studierende, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden. Bestand die finanzielle Notlage zum Beispiel schon vor der Pandemie entspricht ein gestellter Antrag nicht den Förderkriterien.

Es hat sich gezeigt: Die Überbrückungshilfe konnte keine reguläre Studienfinanzierung ersetzen. Sie war als kurzfristig angebotenes Instrument konzipiert; für eine dauerhafte Finanzierung des Studiums muss dagegen die staatliche Studienfinanzierung grundlegend reformiert werden.

Hintergrund: Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende in pandemiebedingter Notlage von Juni bis September 2020

Antragsberechtigt waren Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die zum Sommersemester 2020 an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert waren. Die Anzahl der Semester oder das Alter waren keine Ausschlussgründe. Entscheidend war die nachgewiesene, akute und pandemiebedingte Notlage. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit konnten zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe konnte für die Monate Juni bis September 2020 beantragt werden. Online-Antragstellung und weitere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de